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Nutzungsbedingungen für Anlagen

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen

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Die Vertragsgrundlagen für die Nutzung von Serviceeinrichtungen sind hier hinterlegt.

Grundlage für die Anmeldung und Nutzung von Zugtrassen und Serviceeinrichtungen bildet der Grundsatz- Infrastrukturnutzungsvertrag (Grundsatz-INV). Dieser bildet den vertraglichen Rahmen auf der Basis der

  • „Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG (SNB)“ und der
  • „Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der DB Netz AG (NBS)“.

Für die Nutzung einer konkreten Serviceeinrichtung wird im Verlauf des Bestellverfahrens eine separate vertragliche Vereinbarung auf der Basis des Grundsatz-INV abgeschlossen. Hierin wird auf der Grundlage der in der Bestellung notwendigen Mindestdaten, die konkrete Nutzung der Serviceeinrichtung mit entsprechenden verbindlichen Entgeltregelungen vereinbart. Zu den notwendigen Mindestdaten gehört z.B. die Angabe von

  • Ort und Art der benötigten Serviceeinrichtung
  • benötigte Gleisparameter (z.B. Nutzlänge des Gleises, ein- oder zweiseitige Anbindung des Gleises, Oberleitung erforderlich)
  • Nutzungsdauer und –zweck und
  • Art und Anzahl benötigter peripherer Anlagen

Bestellt werden Serviceeinrichtungen innerhalb unserer Produktpalette für

  • Zugbildungsanlagen
  • Abstellanlagen
  • Ladestellen
  • Dispositionsgleise und
  • periphere Anlagen.

Eine nähere Beschreibung unserer Produktpalette finden Sie in der Anlage 1 zu den NBS.

Letzte Aktualisierung: 09.12.2011

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Verkehrsbaulogistik

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