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Abrechnung von Serviceeinrichtungen

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Abrechnung von Serviceeinrichtungen

Das Nutzungsentgelt für Serviceeinrichtungen ist abhängig von folgenden Einflussgrößen:

  • Nutzungsabhängige Komponenten
  • Leistungsabhängige Komponenten
  • Neben- und Verbrauchskosten

Alle Kunden erhalten monatlich eine Abrechnung über die bestellten Serviceeinrichtungen für diesen Zeitraum. Das untenstehende Beispiel verdeutlicht, wie sich eine Rechnung zusammensetzt und wie ein konkretes Nutzungsverhältnis abgerechnet wird.

Leistungsabhängige Komponente: Anreizsystem

Bei technisch oder betrieblich bedingter Nichtnutzbarkeit einer vom Kunden bestellten Infrastruktur greift ein Anreizsystem, welches Bestandteil der „Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der DB Netz AG“ (NBS) ist. Die Höhe des Anreizentgeltes ist abhängig vom spezifischen Nutzungsentgelt der jeweiligen Serviceeinrichtung. In Abhängigkeit von der jeweiligen Verantwortung für die Nichtnutzbarkeit der Serviceeinrichtung, welche beim Kunden oder bei der DB Netz AG liegen kann, greift je Kalendertag ein Anreizentgelt in Höhe von 10 % des tagesanteiligen Nutzungsentgeltes.

Eine nähere Beschreibung unserer Entgeltgrundsätze sind in der Anlage 2 zu den NBS hinterlegt.

Letzte Aktualisierung: 12.12.2011

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