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Abgabe von Eisenbahninfrastruktur

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Die DB Netz AG bietet Eisenbahninfrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.

Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).

Zurzeit liegen keine Ausschreibungen vor.

Letzte Aktualisierung: 17.02.2012

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