Aktuelle Angebote
Abgabe von Eisenbahninfrastruktur
Überspringen: Abgabe von EisenbahninfrastrukturDie DB Netz AG bietet Eisenbahninfrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.
Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Zurzeit liegen keine Ausschreibungen vor.
Letzte Aktualisierung: 17.02.2012
| Druckansicht |
Ende des Artikels
Ende des Inhalts

