Veröffentlichung der vorzuhaltenden Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan 2024

Track system of the Munich Main Station at dusk

Artikel: Veröffentlichung der vorzuhaltenden Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan 2024

Hier finden Sie die zur Vorhaltung eingeplanten Kapazitäten für den Gelegenheitsverkehr im Netzfahrplan 2024 (Fahrlagen der eingeplanten Kapazitäten zum Download). Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der unterjährig geänderten Netznutzungsbestimmungen im Abschnitt 4.2.1.18.

§ 56 Abs. 3 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) sieht vor, dass der Betreiber der Schienenwege prüfen muss, ob Kapazitätsreserven für den Gelegenheitsverkehr (GelV) innerhalb des Netzfahrplans vorzuhalten sind.

Durch Überarbeitung des Abschnitts 4.2.1.18 der NBN stellt die DB Netz AG sicher, dass auch nach Abschluss der Netzfahrplanerstellung kurzfristige Trassenanfragen im Gelegenheitsverkehr bedient werden können. Dafür wurde ein Regelungskonzept entwickelt, das erstmals für den Netzfahrplan 2024 angewendet wird.

Am 26. Januar 2023 hat im Rahmen der Marktkonsultation eine Informationsveranstaltung stattgefunden, bei der das Regelungskonzept vorgestellt wurde. Eine Zusammenfassung der Fragen und Antworten aus der Veranstaltung und der sich anschließenden Möglichkeit zum Feedback finden Sie ebenfalls in den Unterlagen zum Download. 

Die aktualisierten NBN (geänderter Abschnitt 4.2.1.18 der NBN) zur Umsetzung des Beschlusses BK10-21-0346_Z der Bundesnetzagentur treten zum 03.03.2023 vorläufig in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt beginnt das zugehörige Stellungnahmeverfahren. Über den nebenstehenden Link gelangen Sie zu den geänderten NBN und zum Stellungnahmeverfahren. 
 

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