Brückenrestriktionen

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Artikel: Brückenrestriktionen

Die DB InfraGO AG informiert Sie zu Einschränkungen in der Brückennutzung.

Einschränkungen in der Brückennutzung ergeben sich überall dort, wo sich Schifffahrts- und Eisenbahnverkehrswege kreuzen und die Durchfahrtshöhe der Brücke für bestimmte Schiffsverkehre nicht ausreicht. Aus diesem Grund werden die Eisenbahnbrücken zu bestimmten Zeiten für den Schiffsverkehr geschlossen. Während dieser Zeiten ist ein Eisenbahnverkehr möglich.

Die hier veröffentlichte Übersicht enthält Brücken im Streckennetz der DB InfraGO AG auf denen verkehrliche Einschränkungen bestehen, sowie eine Übersicht der zuständigen Ämter der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.







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