Informationen der DB InfraGO AG für externe Bauträger

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Artikel: Informationen der DB InfraGO AG für externe Bauträger

Die DB InfraGO AG ist Betreiber der Schienenwege des Bundes. Wenn Sie eine Baumaßnahme durchführen möchten, die sich direkt oder indirekt auf die Infrastruktur der DB InfraGO AG auswirkt, muss diese Maßnahme mit den regionalen Stellen abgestimmt und von diesen genehmigt werden.

Vor der baubetrieblichen Anmeldung von Baumaßnahmen im Umfeld von Gleisen, Oberleitungen oder Bahnanlagen sind im ersten Schritt über die DB Immobilien die Planungen zur DB-internen Prüfung und Genehmigung einzureichen: DB Immobilien - Immobilienmanager des DB Konzerns

Anschließend muss die Maßnahme bei den in der Antwort benannten Stellen baubetrieblich angemeldet werden, um die Auswirkungen auf den Zugverkehr planen zu können.

Maßnahmen mit Einschränkungen der Infrastruktur müssen dabei in der Regel drei bis fünf Jahre vor dem Jahr des Baubeginns baubetrieblich angemeldet werden.

Eine Baumaßnahme im Umfeld von Gleisen, Oberleitungs- oder Bahnanlagen erfordert zusätzlich die Sicherung ihrer Mitarbeitenden vor Gefahren aus dem (elektrischen) Bahnbetrieb. Dies bezieht sich auf sämtliche Arbeiten mit einem Abstand von weniger als 6,00 m zur Gleisachse. Weitere Informationen zum Arbeitsschutz finden Sie unter nebenstehendem Link. 

Für die baubetriebliche Anmeldung, sowie die spätere Durchführung einer Baumaßnahme benötigen Sie Unterstützung durch ein präqualifiziertes Ingenieurbüro. Eine Auswahl präqualifizierter Ingenieurbüros finden Sie rechts als Download.
 


Welche Baumaßnahmen muss ich bei der DB InfraGO AG baubetrieblich anmelden?

Beispiele hierfür sind:

  • Verlegen von Leitungen (z.B. Versorgungs- und Produktenleitungen, Abwasserkanal, Telekommunikation),
  • Vegetationsarbeiten, z.B. Grünrückschnitt oder Baumfällarbeiten,
  • Einschränkung des Zugangs zu Bahnanlagen,
  • sonstige Arbeiten, die eine Einschränkungen des Bahnverkehrs erfordern sowie
  • sämtliche Maßnahmen an Brücken.
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Welche Voraussetzungen müssen vor der Realisierung Ihrer Baumaßnahme erfüllt sein?

Die Anforderungen für Baumaßnahmen an oder in der Nähe von Infrastrukturanlagen der DB InfraGO AG sind sehr vielfältig. Nach Kontaktaufnahme mit den Ansprechstellen des DB Immobilien - Immobilienmanager des DB Konzerns und Einreichung der entsprechenden Unterlagen, erhalten Sie, nach Prüfung der beteiligten Stellen der DB AG, eine abgestimmte Antwort mit Bauauflagen und Ansprechpartner:innen der DB InfraGO AG für die weitere Detailabstimmung.

Für die Ausarbeitung der baubetrieblichen Anmeldung finden Sie hier Unterstützung durch präqualifizierte Ingenieurbüros. Diese haben Erfahrungen in der Projektsteuerung und im Projektmanagement im Umfeld der DB InfraGO AG.
Weiter finden Sie mit Hilfe des Formulars im ersten Reiter "Wer unterstützt mich bei der DB InfraGO AG in der Region bei der baubetrieblichen Anmeldung meiner Baumaßnahme?" die Ansprechpartner:innen für die baubetriebliche Anmeldung Ihrer Baumaßnahme bei der DB InfraGO AG.

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Wer unterstützt mich bei der DB InfraGO AG in der Region bei der baubetrieblichen Anmeldung meiner Baumaßnahme?

Über das unten stehende Formular können Sie ihren zuständige/n Ansprechpartner:in der DB InfraGO AG kontaktieren:

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Wann muss ich eine Einschränkung der Infrastruktur durch meine Baumaßnahme bei der DB InfraGO AG baubetrieblich anmelden?

Wenden Sie sich so früh wie möglich an die im Antwortschreiben von DB Immobilien - Immobilienmanager des DB Konzerns benannten regionalen Ansprechpartner oder ein präqualifiziertes Ingenieurbüro. Diese helfen Ihnen mit weiteren Informationen zu den zeitlichen Vorläufen.
Baumaßnahmen mit Einschränkungen der Infrastruktur müssen dabei in der Regel drei bis fünf Jahre vor dem Jahr des Baubeginns baubetrieblich angemeldet werden. Die Fortschreibung der baubetrieblichen Anmeldung erfolgt iterativ. Mit höher werdendem Detailierungsgrad finden die baubetrieblichen Anmeldungen bis ca. 33 Wochen vor Beginn der Maßnahme statt.



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