Internationales Störfallmanagement

Zum Inhalt springen

Artikel: Internationales Störfallmanagement

Störungen der Schienenverkehrsinfrastruktur haben in der Regel/häufig Auswirkungen auf den Zugbetrieb.

Die meisten Störungen werden auf regionaler oder nationaler Ebene durch die verantwortlichen Infrastrukturbetreiber behandelt. Wenn Züge auf Netzen der Nachbarinfrastrukturbetreiber betroffen sind, wird die Verkehrsleitzentrale des anderen Infrastrukturbetreibers direkt informiert und in das Störfallmanagement einbezogen. Dieser Prozess wird täglich zwischen den europäischen Infrastrukturbetreibern gelebt.

Wenn sich Störungen mit erheblichen internationalen Auswirkungen ereignen, ist eine internationale Koordination des Vorfallmanagements erforderlich. Für derartige Störungen, die länger als 3 Tage dauern, werden wir als DB InfraGO AG bei der Zusammenarbeit mit internationalen Infrastrukturbetreibern das Handbuch für das internationale Notfallmanagement (ICM) berücksichtigen. Weitere Einzelheiten sind im Handbuch zum internationalen Notfallmanagement beschrieben, das auf der RNE-Website unter dem nebenstehenden Link zu finden ist.

Dieses Handbuch beschreibt Standards und Verfahren, die im Fall internationaler Großstörungen dazu beitragen, die für europäische Verkehre relevanten Akteure fortlaufend und transparent über den Störfall und dessen Auswirkungen zu informieren. Ziel ist, die Durchführung der betroffenen Verkehre möglichst effektiv, kundenorientiert und auf höchstmöglichem Niveau zu ermöglichen. Es definiert Störungsmanagement- und Kommunikationsprozesse, die die nationalen Verfahren des Störungsmanagements ergänzen, um eine bessere internationale Zusammenarbeit der EIUs zu ermöglichen. Die Empfehlungen des ICM Handbuchs greifen dabei nicht in die nationalen Abstimmungsprozesse und Dispositionsentscheidungen zwischen uns als DB InfraGO AG und den Zugangsberechtigten ein. Hier gelten die im Rahmen der NBN (bzw. im dazugehörigen Regelwerk) beschriebenen Dispositionsregeln.

Gemäß Artikel 54 Abs. 1 der EU-Richtlinie 34/2012 haben die Infrastrukturbetreiber einen Notfallplan im Falle von schwerwiegenden Vorfällen oder schwerwiegenden Störungen der Zugbewegungen zu erstellen. Um die Infrastrukturbetreiber bei der Erfüllung ihrer Pflichten bei schwerwiegenden Vorfällen mit internationalen Auswirkungen zu unterstützen, beschreibt ein Handbuch die internationalen Prozesse zum Umgang mit solchen Fällen, das sogenannte „Handbook on International Contingency Management". Dieses finden Sie unter nebenstehendem Link.

Dieses Handbuch komplementiert das nationale Störfallmanagement der einzelnen europäischen Infrastrukturbetreiber und die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/773 der Kommission über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union, sowie andere Regularien bezüglich der Störfallmanagements.