Studien & Analysen

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Artikel: Studien & Analysen

Bei der DB InfraGO AG können Sie eine Betriebsprogrammstudie sowie eine Fahrplanstudie beantragen. Hier finden Sie Informationen zu diesen beiden Möglichkeiten. Neben den Pflichtleistungen, die durch das Trassenentgelt abgegolten sind, bietet die DB InfraGO AG eine Reihe von Zusatzleistungen an. Für Zusatzleistungen wird ein separates Entgelt erhoben, dass den jeweilig gültigen NBN zu entnehmen ist.

Befahrbarkeitsprüfung übergroßer Fahrzeuge

Die Erstellung einer Befahrbarkeitsprüfung übergroßer Fahrzeuge gem. Ziffer 3.4.3.2 der NBN ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB InfraGO AG. Nach einer Befahrbarkeitsprüfung stellt die DB InfraGO AG sicher, dass mit dem geprüften Profil gefahren werden kann.

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Befahrbarkeitsstudie

Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass übergroße Fahrzeuge im Regelbetrieb auf der Infrastruktur der DB InfraGO AG verkehren können, es erfordert jedoch detaillierte Prüfungen, ob diese Fahrzeuge bestimmte Strecken ohne oder ggf. mit Einschränkungen befahren können.

Solche Prüfungen können z.B. im Rahmen von Vergabeverfahren der Beurteilung der grundsätzlichen Machbarkeit einer Ausschreibung für übergroße Fahrzeuge dienen.


 

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Betriebsprogrammstudie

Mit Betriebsprogrammstudien lassen sich Fahrplankonzepte auf ihre Durchführbarkeit untersuchen.

Die Betriebsprogrammstudien basieren auf von den Kund:innen vorgegebenen Parametern, etwa Angaben über die vorgesehenen Fahrzeuge oder Haltezeiten. Sie erstellen Prognosen mit mehreren Varianten, abhängig von den Bedingungen des Betriebs und der Infrastruktur.

Die Kund:innen erhalten von der DB InfraGO AG eine schriftliche Aussage, ob ihr Fahrplankonzept funktioniert. Ist das nicht der Fall, schlägt die DB InfraGO AG Alternativen vor, beispielsweise den Einsatz schnellerer Triebfahrzeuge.

Weitere Informationen enthält die „Produktbeschreibung Betriebsprogrammstudie“.

Für Aufgabenträgen wurde ein extra Merkblatt zusammengestellt, welches bei Ausschreibungen Unterstützung bieten kann.

Die Preise sind der „Liste der Entgelte“ zu entnehmen.

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Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahrten

Die „Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahrten“ dient dazu,

  • die betrieblichen Bedingungen eines außergewöhnlichen Transports, die in einer Machbarkeitsstudie aT für dessen Durchführung grundsätzlich ermittelt worden sind, für einen oder mehrere Transporttage konkret mit dem jeweiligen Betriebsprogramm an diesen Tagen zu harmonisieren, 
  • für Versuchsfahrten im Sinne der Ril 408.3431 mit allen daran beteiligten Stellen (z. B. Betriebsdurchführung, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden) betriebliche Bedingungen inkl. eines geeigneten Verkehrstages abzustimmen/aufzustellen und mit dem jeweiligen Betriebsprogramm an diesem Tag zu harmonisieren.
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Fahrplanstudie

Die durch die DB InfraGO AG erstellten Fahrplanstudien ermitteln, ob trotz geänderter Rahmenbedingungen der geplante Fahrplan einzuhalten ist. Werden Konflikte festgestellt, werden diese bewertet und eine oder mehrere Lösungsalternativen vorgeschlagen.

Eine Fahrplanstudie ist eine Untersuchung, die dazu dient, die Auswirkungen bestimmter Infrastrukturzustände bzw. die Möglichkeit zur Integration von Trassenwünschen auf ein bestehendes oder voraussichtliches Trassengefüge zu bewerten. Anwendungsfälle sind u.a. Auswirkungen von Baumaßnahmen, die Integration besonderer Trassen in ein bestehendes Trassengefüge oder Auswirkungen einer geänderten Zugcharakteristik.

Weitere Informationen enthält die „Produktbeschreibung Fahrplanstudie“.

Die Preise sind der „Liste der Entgelte“ zu entnehmen.

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Fahrzeitberechnung

Ergebnis einer Fahrzeitberechnung ist die reine Fahrzeit zuzüglich Regelzuschlag (Mindestfahrzeit) für eine gewünschte Strecke der DB InfraGO AG von A nach B ohne Berücksichtigung anderer Verkehre, bei Halten wird der zusätzliche Zeitbedarf zum Bremsen und Anfahren mit berücksichtigt.

Die Fahrzeiten werden im Personen- und Güterverkehr auf die zehntel Minute genau berechnet.

Die Berechnung erfolgt auf Basis der von den Kund:innen angegebenen Parameter, wie z. B. Triebfahrzeuglast, Höchstgeschwindigkeit und Bremsvermögen. Sie treffen jedoch keine Aussage zur Fahrbarkeit innerhalb des gesamten Trassengefüges.

Die Fahrzeitberechnung wird den Kund:innen in Form einer elektronischen Tabelle oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt.

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Kompatibilitätsnachweis Brücke

Für die Bewertung des Einsatzes von Zügen (Neufahrzeuge, Bestandsfahrzeuge nach Umbau bei Veränderung der Geometrie und Radsatzlast), ist nach den technischen Netzzugangsbedingungen Ziffer E.3 (Anlage 3.2.1.2.2) eine Nachweisführung zur statischen und dynamischen Brückenkompatibilität vom ZB erforderlich. Die Leistungserbringung erfolgt in Form eines mehrstufigen Bewertungsverfahrens, in dem der Nachweis erbracht wird, dass Brücken und Brückenbauwerke im Rahmen des geforderten Sicherheitsniveaus durch Züge überfahren werden können. Ist im Ergebnis des Kompatibilitätsnachweises eine Befahrbarkeit der Brückenbauwerke und Brückenteilbauwerke an Bedingungen (z.B. durch Reduzierung v-max) geknüpft, wird eine fahrzeugbezogene Streckenfreigabe erteilt. 

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“Machbarkeitsstudie aT“

Transporte, die wegen ihrer äußeren Abmessung, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit besondere Anforderungen an die Infrastruktur stellen (Traglast von Brückenbauwerken, Streckenklassen, Fahrzeugumgrenzung etc.), bzw. nur unter besonderen technischen oder betrieblichen Bedingungen befördert werden können, benötigen eine Machbarkeitsstudie aT. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie aT gem. den Ziffern 3.4.3 und 4.7.1 ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB InfraGO AG, wenn bei Lü-Transporten, einschließlich der Einschränkungswerte der Tafeln 2₁ und 2₃ (UIC Verladerichtlinie Band 1) das Lademaß über die gem. der Anlage 5.4.2 dargestellten Umrisslinie hinaus überschritten wird.

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