Artikel: Zusatzleistungen der DB Netz AG
Zu den Zusatzleistungen der DB Netz AG gehören die unter Ziffer 5.4 der Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) der DB Netz AG dargestellten Leistungen.
Neben den Pflichtleistungen, die durch das Trassenentgelt abgegolten sind, bietet die DB Netz AG eine Reihe von Zusatzleistungen an.
Für Zusatzleistungen wird ein separates Entgelt gemäß der Liste der Entgelte erhoben.
Zurzeit bietet die DB Netz AG folgende Zusatzleistungen an:
- Abstellen auf Schienenwegen außerhalb zugewiesener Zugtrassen
- Befahrbarkeitsprüfung übergroßer Fahrzeuge
- Entgelt für die Offenlegung von Rahmenverträgen
- Fahrstromversorgung
- Kompatibilitätsnachweis Brücke
- Machbarkeitsstudie aT
- Zusatzausstattungen an Schienenwegen
Die Leistungsmerkmale der einzelnen Zusatzleistungen sind in den Schienennetz-Benutzungsbedingungen (SNB) unter Ziffer 5.4. hinterlegt. Die Entgeltgrundsätze hierzu entnehmen Sie bitte den SNB unter Ziffer 6.2.2.
Abstellen auf Schienenwegen außerhalb zugewiesener Zugtrassen
Das Abstellen auf Schienenwegen für mehr als 60 Minuten außerhalb des mit einer Zugtrasse i. S. d. § 1 Abs. 20 ERegG zugewiesenen Zeitraums ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB Netz AG. Der Entgeltanspruch der DB Netz AG entsteht mit dem tatsächlichen Abstellen für mehr als 60 Minuten, es sei denn der Halt ist durch die DB Netz AG verschuldet. Das Abstellen ist nur möglich, sofern kein anderer Trassennutzungsanspruch entgegensteht.
Ende des Expander-InhaltesBefahrbarkeitsprüfung übergroßer Fahrzeuge
Die Erstellung einer Befahrbarkeitsprüfung übergroßer Fahrzeuge gem. Ziffer 2.5.2 der SNB ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB Netz AG. Nach einer Befahrbarkeitsprüfung stellt die DB Netz AG sicher, dass mit dem geprüften Profil gefahren werden kann.
Ende des Expander-InhaltesEntgelt für die Offenlegung von Rahmenverträgen
Auf Anfrage der ZB legt die DB Netz AG in anonymisierter Form die wesentlichen Merkmale der auf der angefragten Strecke bzw. den angefragten Strecken abgeschlossenen Rahmenverträge offen. Zu den wesentlichen Merkmalen eines Rahmenvertrages gehören die vereinbarte Relation, die vereinbarte Bandbreite, die zeitliche Lage der Rahmenvertragskapazität, die vereinbarte Laufzeit sowie der Beendigungszeitpunkt des Rahmenvertrages.
Ende des Expander-InhaltesFahrstromversorgung
Die Versorgung des ZB oder einbezogenen EVU mit Fahrstrom ist keine Leistung der DB Netz AG. Die notwendigen Anlagen betreibt die DB Energie GmbH, die auch die mit den Anlagen verbundenen Leistungen für das ZB oder einbezogenen EVU erbringt. Weitere Informationen werden im Internet unter www.dbnetze.com/energie zur Verfügung gestellt.
Ende des Expander-InhaltesKompatibilitätsnachweis Brücke
Für die Bewertung des Einsatzes von Zügen (Neufahrzeuge, Bestandsfahrzeuge nach Umbau bei Veränderung der Geometrie und Radsatzlast), ist eine Nachweisführung zur statischen und dynamischen Brückenkompatibilität vom ZB zu beantragen. Die Leistungserbringung erfolgt in Form eines mehrstufigen Bewertungsverfahrens, in dem der Nachweis erbracht wird, dass Brücken und Brückenbauwerke im Rahmen des geforderten Sicherheitsniveaus durch Züge überfahren werden können. Ist im Ergebnis des Kompatibilitätsnachweises eine Befahrbarkeit der Brückenbauwerke und – teilbauwerte Brückenteilbauwerke an Bedingungen (z.B. durch Reduzierung v-max) geknüpft, wird eine fahrzeugbezogene Streckenfreigabe erteilt.
Die dynamische Überprüfung von Brückenbauwerken zum Ausschluss des Resonanzverhaltens ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB Netz AG.
Ende des Expander-Inhaltes“Machbarkeitsstudie aT“
Transporte, die wegen ihrer äußeren Abmessung, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit besondere Anforderungen an die Infrastruktur stellen (Traglast von Brückenbauwerken, Streckenklassen, Fahrzeugumgrenzung etc.), bzw. nur unter besonderen technischen oder betrieblichen Bedingungen befördert werden können, benötigen eine Machbarkeitsstudie aT. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie aT gem. den Ziffern 2.5 und 4.7.1 der SNB ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB Netz AG, wenn bei Lü-Transporten, einschließlich der Einschränkungswerte der Tafeln 2₁ und 2₃ (UIC Verladerichtlinie Band 1) das Lademaß über die gem. der Anlage 5.4.2 dargestellten Umrisslinie hinaus überschritten wird.
Ende des Expander-InhaltesZusatzausstattungen an Schienenwegen
Zusatzausstattungen der DB Netz AG sind entgeltpflichtige Zusatzleistungen der DB Netz AG.
Folgende Zusatzausstattungen, sofern an Schienenwegen vorhanden, sind hiervon erfasst:
- Druckluftständer,
Druckluftständer sind in unterschiedlichen Ausführungen vorhanden.
- Druckluftständer ohne Stromanschluss dienen als externe Druckluftversorgung dem schnellen Befüllen der Druckluftsysteme von Fahrzeugen ohne arbeitendes Triebfahrzeug.
- Druckluftständer mit 230 V Stromanschluss versorgen zusätzlich die Funkfern-steuerung mobiler Bremsprobegeräte mit Elektrizität. Mit Hilfe mobiler Bremsprobegeräte lassen sich die Druckluftsysteme von Fahrzeugen mit Druckluft befüllen und Bremsproben durchführen. Die Schnittstelle definiert sich über die Anschlusskupplung (Kupplungskopf) des Druckluftständers sowie dessen Stromversorgungseinheit. Das mobile Bremsprobegerät ist Eigentum des ZB oder des einbezogenen EVU. Der ZB oder das einbezogene EVU stellt den Druckluftschlauch zum Anschluss des Wagenparks an das mobile Bremsprobegerät. Ein ggf. am Druckluftständer erforderliches Befestigungselement für das mobile Bremsprobegerät ist Bestandteil der DB Netz AG Anlage.
Die erforderlichen Druckluftschläuche zur Versorgung der Fahrzeuge stellt die DB Netz AG zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Druckluftschläuche zum Anschluss mobiler Bremsprobegeräte, die nicht von der DB Netz AG zur Verfügung gestellt werden.
- Einstiegshilfen,
Einstiegshilfen dienen der Überwindung des Niveauunterschieds zwischen dem Fahrzeug und dem umgebenden Geländeniveau.
- Elektranten 230 V oder 400 V,
Elektranten mit einer Spannung von 230 V oder 400 V dienen der externen Stromversorgung für den Warmhaltebetrieb von Triebfahrzeugen und Triebwagen. Die Anlage besteht aus Versorgungskabel zwischen Verteiler und Elektrant sowie dem Elektranten (Gehäuse, ggf. Zähler, Steckvorrichtung, Sicherungen). Für die Vorhaltung und den sicheren Einsatz des Verbindungskabels zwischen Elektrant und Fahrzeug ist der ZB oder das einbezogene EVU verantwortlich. Der Energieverbrauch wird im Rahmen der Neben- und Verbrauchskosten direkt durch DB Energie GmbH abgerechnet (vgl. Ziffer 4.1.4 NBS (BT)).
- Wasserfüllständer,
Wasserfüllständer dienen der Versorgung von Fahrzeugen mit Trinkwasser. Deren Nutzung ist ausschließlich zum Befüllen der Wasservorratsbehälter der Fahrzeuge mit Trinkwasser vorgesehen. Die erforderlichen Wasserfüllschläuche zur Versorgung der Fahrzeuge stellt die DB Netz AG zur Verfügung. Die Wasserversorgung erfolgt durch die DB Netz AG. Der Wasserverbrauch wird im Rahmen der Neben- und Verbrauchskosten abgerechnet (vgl. Ziffer 4.1.4 NBS (BT)).
- Triebfahrzeugabstellung auf speziellen Triebfahrzeug-Abstellgleisen,
Triebfahrzeugabstellung auf speziellen Triebfahrzeug-Abstellgleisen dient der regelmäßigen und ununterbrochenen Abstellung von Triebfahrzeugen (Tfz) in Betriebspausen, die länger als drei Stunden dauern. Tfz-Abstellgleise werden mit (z.B. Absorptionsmatten, Wannensystem) bzw. ohne Zusatzausstattung auf Basis der Umweltschutzrichtlinien an-geboten. Durch eine Risikoabschätzung ermittelt die DB Netz AG, ob eine Zusatzausstattung erforderlich ist.
Die Nutzung dieser Ausstattungen ist gestattet, sofern dem kein anderer Trassennutzungsanspruch entgegensteht.
Ende des Expander-Inhaltes