Artikel: Studien und Analysen
Bei der DB Netz AG können Sie eine Betriebsprogrammstudie sowie eine Fahrplanstudie beantragen. Hier finden Sie Informationen zu diesen beiden Möglichkeiten. Neben den Pflichtleistungen, die durch das Trassenentgelt abgegolten sind, bietet die DB Netz AG eine Reihe von Zusatzleistungen an. Für Zusatzleistungen wird ein separates Entgelt erhoben, dass den jeweilig gültigen NBN zu entnehmen ist.
Befahrbarkeitsprüfung übergroßer Fahrzeuge
Die Erstellung einer Befahrbarkeitsprüfung übergroßer Fahrzeuge gem. Ziffer 3.4.3.2 der NBN ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB Netz AG. Nach einer Befahrbarkeitsprüfung stellt die DB Netz AG sicher, dass mit dem geprüften Profil gefahren werden kann.
Ende des Expander-InhaltesBefahrbarkeitsstudie
Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass übergroße Fahrzeuge im Regelbetrieb auf der Infrastruktur der DB Netz AG verkehren können, es erfordert jedoch detaillierte Prüfungen, ob diese Fahrzeuge bestimmte Strecken ohne oder ggf. mit Einschränkungen befahren können.
Solche Prüfungen können z.B. im Rahmen von Vergabeverfahren der Beurteilung der grundsätzlichen Machbarkeit einer Ausschreibung für übergroße Fahrzeuge dienen.
Betriebsprogrammstudie
Mit Betriebsprogrammstudien lassen sich Fahrplankonzepte auf ihre Durchführbarkeit untersuchen.
Die Betriebsprogrammstudien basieren auf von den Kund:innen vorgegebenen Parametern, etwa Angaben über die vorgesehenen Fahrzeuge oder Haltezeiten. Sie erstellen Prognosen mit mehreren Varianten, abhängig von den Bedingungen des Betriebs und der Infrastruktur.
Die Kund:innen erhalten von der DB Netz AG eine schriftliche Aussage, ob ihr Fahrplankonzept funktioniert. Ist das nicht der Fall, schlägt die DB Netz AG Alternativen vor, beispielsweise den Einsatz schnellerer Triebfahrzeuge.
Weitere Informationen enthält die „Produktbeschreibung Betriebsprogrammstudie“.
Für Aufgabenträgen wurde ein extra Merkblatt zusammengestellt, welches bei Ausschreibungen Unterstützung bieten kann.
Die Preise sind der „Liste der Entgelte“ zu entnehmen.
Ende des Expander-InhaltesBetriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahrten
Die „Betriebsprogrammstudie für aT und Versuchsfahrten“ dient dazu,
- die betrieblichen Bedingungen eines außergewöhnlichen Transports, die in einer Machbarkeitsstudie aT für dessen Durchführung grundsätzlich ermittelt worden sind, für einen oder mehrere Transporttage konkret mit dem jeweiligen Betriebsprogramm an diesen Tagen zu harmonisieren,
- für Versuchsfahrten im Sinne der Ril 408.3431 mit allen daran beteiligten Stellen (z. B. Betriebsdurchführung, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden) betriebliche Bedingungen inkl. eines geeigneten Verkehrstages abzustimmen/aufzustellen und mit dem jeweiligen Betriebsprogramm an diesem Tag zu harmonisieren.
Fahrplanstudie
Die durch die DB Netz AG erstellten Fahrplanstudien ermitteln, ob trotz geänderter Rahmenbedingungen der geplante Fahrplan einzuhalten ist. Werden Konflikte festgestellt, werden diese bewertet und eine oder mehrere Lösungsalternativen vorgeschlagen.
Eine Fahrplanstudie ist eine Untersuchung, die dazu dient, die Auswirkungen bestimmter Infrastrukturzustände bzw. die Möglichkeit zur Integration von Trassenwünschen auf ein bestehendes oder voraussichtliches Trassengefüge zu bewerten. Anwendungsfälle sind u.a. Auswirkungen von Baumaßnahmen, die Integration besonderer Trassen in ein bestehendes Trassengefüge oder Auswirkungen einer geänderten Zugcharakteristik.
Weitere Informationen enthält die „Produktbeschreibung Fahrplanstudie“.
Die Preise sind der „Liste der Entgelte“ zu entnehmen.
Ende des Expander-InhaltesFahrzeitberechnung
Ergebnis einer Fahrzeitberechnung ist die reine Fahrzeit zuzüglich Regelzuschlag (Mindestfahrzeit) für eine gewünschte Strecke der DB Netz AG von A nach B ohne Berücksichtigung anderer Verkehre, bei Halten wird der zusätzliche Zeitbedarf zum Bremsen und Anfahren mit berücksichtigt.
Die Fahrzeiten werden im Personen- und Güterverkehr auf die zehntel Minute genau berechnet.
Die Berechnung erfolgt auf Basis der von den Kund:innen angegebenen Parameter, wie z. B. Triebfahrzeuglast, Höchstgeschwindigkeit und Bremsvermögen. Sie treffen jedoch keine Aussage zur Fahrbarkeit innerhalb des gesamten Trassengefüges.
Die Fahrzeitberechnung wird den Kund:innen in Form einer elektronischen Tabelle oder als Ausdruck zur Verfügung gestellt.
Ende des Expander-InhaltesKompatibilitätsnachweis Brücke
Für die Bewertung des Einsatzes von Zügen (Neufahrzeuge, Bestandsfahrzeuge nach Umbau bei Veränderung der Geometrie und Radsatzlast), ist nach den technischen Netzzugangsbedingungen Ziffer E.3 (Anlage 3.2.1.2.2) eine Nachweisführung zur statischen und dynamischen Brückenkompatibilität vom ZB erforderlich. Die Leistungserbringung erfolgt in Form eines mehrstufigen Bewertungsverfahrens, in dem der Nachweis erbracht wird, dass Brücken und Brückenbauwerke im Rahmen des geforderten Sicherheitsniveaus durch Züge überfahren werden können. Ist im Ergebnis des Kompatibilitätsnachweises eine Befahrbarkeit der Brückenbauwerke und Brückenteilbauwerke an Bedingungen (z.B. durch Reduzierung v-max) geknüpft, wird eine fahrzeugbezogene Streckenfreigabe erteilt.
Ende des Expander-Inhaltes“Machbarkeitsstudie aT“
Transporte, die wegen ihrer äußeren Abmessung, ihres Gewichts oder ihrer Beschaffenheit besondere Anforderungen an die Infrastruktur stellen (Traglast von Brückenbauwerken, Streckenklassen, Fahrzeugumgrenzung etc.), bzw. nur unter besonderen technischen oder betrieblichen Bedingungen befördert werden können, benötigen eine Machbarkeitsstudie aT. Die Erstellung einer Machbarkeitsstudie aT gem. den Ziffern 3.4.3 und 4.7.1 ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB Netz AG, wenn bei Lü-Transporten, einschließlich der Einschränkungswerte der Tafeln 2₁ und 2₃ (UIC Verladerichtlinie Band 1) das Lademaß über die gem. der Anlage 5.4.2 dargestellten Umrisslinie hinaus überschritten wird.
Ende des Expander-InhaltesSonstiges
Abstellen auf Schienenwegen außerhalb zugewiesener Zugtrassen
Das Abstellen auf Schienenwegen für mehr als 60 Minuten außerhalb des mit einer Zugtrasse i. S. d. § 1 Abs. 20 ERegG zugewiesenen Zeitraums ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB Netz AG. Der Entgeltanspruch der DB Netz AG entsteht mit dem tatsächlichen Abstellen für mehr als 60 Minuten, es sei denn der Halt ist durch die DB Netz AG verschuldet. Das Abstellen ist nur möglich, sofern kein anderer Trassennutzungsanspruch entgegensteht.
Ende des Expander-InhaltesBetrieblicher Begleiter aT
Die Begleitung eines aT, zur Streckenbeobachtung und zum Vorbeileiten an Engstellen, durch einen Betrieblichen Begleiter aT der DB Netz AG gem. Ziffer 3.4.3.1 ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB Netz AG.
Durch die Mitfahrt eines Betrieblichen Begleiters aT stellt die DB Netz AG sicher, dass die Vorgaben gemäß Beförderungsanordnung eingehalten werden.
Fahrstromversorgung
Die Versorgung des ZB oder einbezogenen EVU mit Fahrstrom ist keine Leistung der DB Netz AG. Die notwendigen Anlagen betreibt die DB Energie GmbH, die auch die mit den Anlagen verbundenen Leistungen für das ZB oder einbezogenen EVU erbringt. Weitere Informationen werden im Internet unter www.dbnetze.com/energie zur Verfügung gestellt.
Ende des Expander-InhaltesZusatzausstattungen an Schienenwegen
Zusatzausstattungen der DB Netz AG sind entgeltpflichtige Zusatzleistungen der DB Netz AG.
Folgende Zusatzausstattungen, sofern an Schienenwegen vorhanden, sind hiervon erfasst:
Druckluftständer
Druckluftständer sind in unterschiedlichen Ausführungen vorhanden.
- Druckluftständer ohne Stromanschluss dienen als externe Druckluftversorgung dem schnellen Befüllen der Druckluftsysteme von Fahrzeugen ohne arbeitendes Triebfahrzeug.
- Druckluftständer mit 230 V Stromanschluss versorgen zusätzlich die Funkfernsteuerung mobiler Bremsprobegeräte mit Elektrizität. Mit Hilfe mobiler Bremsprobegeräte lassen sich die Druckluftsysteme von Fahrzeugen mit Druckluft befüllen und Bremsproben durchführen. Die Schnittstelle definiert sich über die Anschlusskupplung (Kupplungskopf) des Druckluftständers sowie dessen Stromversorgungseinheit. Das mobile Bremsprobegerät ist Eigentum des ZB oder des einbezogenen EVU. Der ZB oder das einbezogene EVU stellt den Druckluftschlauch zum Anschluss des Wagenparks an das mobile Bremsprobegerät. Ein ggf. am Druckluftständer erforderliches Befestigungselement für das mobile Bremsprobegerät ist Bestandteil der DB Netz AG Anlage.
Die erforderlichen Druckluftschläuche zur Versorgung der Fahrzeuge stellt die DB Netz AG zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Druckluftschläuche zum Anschluss mobiler Bremsprobegeräte, die nicht von der DB Netz AG zur Verfügung gestellt werden.
Einstiegshilfen
Einstiegshilfen dienen der Überwindung des Niveauunterschieds zwischen dem Fahrzeug und dem umgebenden Geländeniveau.
Elektranten 230 V oder 400 V
Elektranten mit einer Spannung von 230 V oder 400 V dienen der externen Stromversorgung für den Warmhaltebetrieb von Triebfahrzeugen und Triebwagen. Die Anlage besteht aus Versorgungskabel zwischen Verteiler und Elektrant sowie dem Elektranten (Gehäuse, ggf. Zähler, Steckvorrichtung, Sicherungen). Für die Vorhaltung und den sicheren Einsatz des Verbindungskabels zwischen Elektrant und Fahrzeug ist der ZB oder das einbezogene EVU verantwortlich. Der Energieverbrauch wird im Rahmen der Neben- und Verbrauchskosten direkt durch DB Energie GmbH abgerechnet (vgl. Ziffer 7.3.1.4.1.4 NBN).
Wasserfüllständer
Wasserfüllständer dienen der Versorgung von Fahrzeugen mit Trinkwasser. Deren Nutzung ist ausschließlich zum Befüllen der Wasservorratsbehälter der Fahrzeuge mit Trinkwasser vorgesehen. Die erforderlichen Wasserfüllschläuche zur Versorgung der Fahrzeuge stellt die DB Netz AG zur Verfügung. Die Wasserversorgung erfolgt durch die DB Netz AG. Der Wasserverbrauch wird im Rahmen der Neben- und Verbrauchskosten abgerechnet (vgl. Ziffer 7.3.1.4.1.4NBN).
Triebfahrzeugabstellung auf speziellen Triebfahrzeug-Abstellgleisen
Triebfahrzeugabstellung auf speziellen Triebfahrzeug-Abstellgleisen dient der regelmäßigen und ununterbrochenen Abstellung von Triebfahrzeugen (Tfz) in Betriebspausen, die länger als drei Stunden dauern. Tfz-Abstellgleise werden mit (z.B. Absorptionsmatten, Wannensystem) bzw. ohne Zusatzausstattung auf Basis der Umweltschutzrichtlinien angeboten. Durch eine Risikoabschätzung ermittelt die DB Netz AG, ob eine Zusatzausstattung erforderlich ist.
Die Nutzung dieser Ausstattungen ist gestattet, sofern dem kein anderer Trassennutzungsanspruch entgegensteht.
Ende des Expander-Inhaltes