Förderung im Schienenpersonenfernverkehr

Abendliche Stimmung - Betriebshof Dortmund-Spähenfelde

Artikel: Förderung im Schienenpersonenfernverkehr

Der Bund fördert den Schienenpersonenfernverkehr durch eine anteilige Übernahme der Trassenpreise und schafft damit Anreize, das Verkehrsangebot im SPFV zu erhöhen.

Mit der Förderung im Schienenpersonenfernverkehr möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Schienenpersonenfernverkehr über eine anteilige Finanzierung der Trassenpreise fördern und ihm beim Ziel, die Verkehrsleistung auf der Schiene im Personenverkehr zu verdoppeln, unterstützen.

Mit den vorgesehenen Fördermitteln in Höhe von 90 Mio. Euro im Jahr 2023 und jeweils 10 Mio. Euro in den Jahren 2024 und 2025 werden SPFV-Verkehrsleistungen – mit Ausnahme von Nostalgieverkehren – im Geltungsbereich des Trassenpreissystems der DB Netz AG im Zeitraum 01.10.2023 bis 30.11.2025 gefördert.

Abruf der Fördermittel

Die SPFV-EVU müssen gegenüber der DB Netz AG erklären, dass sie die Förderung in Anspruch nehmen. Die Erklärung kann über ein Online-Formular eingereicht werden. Das Formular finden Sie im Formularcenter www.dbnetze.com/formula. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Beauftragung finden Sie rechts im Download-Bereich.

Weiterhin müssen die SPFV-EVU eine schriftliche Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen abgeben. Das entsprechende Formular sowie eine Erläuterung, welche Tatsachen als subventionserheblich gelten, finden Sie rechts im Downloadbereich. Das Formular ist unterschrieben an folgende Adresse zu senden:

DB Netz AG
Produkt- und Preismanagement
SPFV Förderung
I.NBV 22
Adam-Riese-Str. 11-13
60327 Frankfurt am Main

Die laufende Förderung der Verkehre ab dem 01.10.2023 wird jeweils monatlich ermittelt und im Rahmen der jeweiligen Trassenabrechnung ausgewiesen. Vom EVU ist dann jeweils nur noch der in der Rechnung ausgewiesene Zahlbetrag zu zahlen. Regelungen zu Vorauszahlungen bleiben unberührt, zudem bezieht sich die Förderung nur auf die Netto-Rechnungsbeträge.

Tatsächlich gefahrene Betriebsleistung

Bitte beachten Sie, dass der Bund nur tatsächlich gefahrene Betriebsleistungen fördert. Nicht gefahrene, nicht stornierte Trassen müssen DB Netz daher im Rahmen der Trassenpreisförderung unverzüglich gemeldet werden. Sie können dafür die csv-Formatvorlage, die Sie rechts im Downloadbereich finden, nutzen und an Abrechnung.DBNetz@deutschebahn.com oder den Ansprechpartner:innen im Vertrieb senden.

Um die korrekte Durchführung der Fördermaßnahme zu unterstützen und den Aufwand bei allen Beteiligten reduzieren, erweitert DB Netz als Schnittstelle zwischen Fördergeber und Fördernehmer ihre Sollfahrplan-Abrechnung im Rahmen der Fördermaßnahme um einen Abgleich mit Ist-Daten, um für sie eindeutig als nicht gefahren identifizierbare Trassen von vorneherein von der Förderung auszunehmen. Systemseitige Restriktionen können aber dazu führen, dass nicht alle nicht-gefahrenen Züge automatisiert erkannt werden. Der Abgleich entbindet die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen der Förderung daher grundsätzlich nicht von ihrer Meldepflicht für nicht-gefahrene und nicht-stornierte Züge.

Für den Fall, dass über den Abgleich ein Zug als nicht gefahrenen identifiziert wurde, der nachweislich gefahren ist, steht Ihnen rechts im Downloadbereich eine Vorlage zur Meldung initial nicht berücksichtigter Züge zur Verfügung, die Sie an Abrechnung.DBNetz@deutschebahn.com oder den Ansprechpartner:innen im Vertrieb senden können. Die Förderung würde dann mit dem nächsten Abrechnungslauf nachgeholt.

Für Fragen rund um die Förderung stehen Ihnen unsere Kundenberater:innen gerne zur Verfügung.