Artikel: Förderung im Schienenpersonenfernverkehr zur Bewältigung der COVID19-Pandemie
Der Bund fördert den Schienenpersonenfernverkehr durch eine anteilige Übernahme der Trassenpreise und hilft ihm so bei der Bewältigung der Coronakrise. Die DB Netz AG unterstützt den Bund und die SPFV-Unternehmen bei der Umsetzung der Förderung.
Mit der Förderung im Schienenpersonenfernverkehr zur Bewältigung der COVID19-Pandemie möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Schienenpersonenfernverkehr über eine anteilige Finanzierung der Trassenpreise fördern und ihn bei der Erholung von den Folgen der Coronakrise unterstützen.
Mit den im Nachtragshaushalt vom 23.04.2021 vorgesehen Fördermitteln in Höhe von insgesamt 2.105 Mio. Euro werden SPFV-Verkehrsleistungen im Geltungsbereich des Trassenpreissystems der DB Netz AG im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.05.2022 gefördert.
Der Zeitraum unterteilt sich in folgende Förderperioden:
- Förderzeitraum 01.03.2020 – 30.09.2021: Einmalige rückwirkenden Förderung
- Förderzeitraum 01.10.2021 – 11.12.2021: Verbleibendes Fahrplanjahr 2020/2021 und Einführung der laufenden monatlichen Förderung
- Förderzeitraum 12.12.2021 – 31.05.2022: Fahrplanjahr 2021/2022
Mit Veröffentlichung des Bundeshaushalts 2022 am 22.06.2022 wurden zusätzliche Fördermittel für eine Fortsetzung der Förderung vom 01.06.2022 bis zum 31.12.2022 gewährt. Der Zeitraum unterteilt sich in folgende Förderperioden:
- Förderzeitraum 01.06.2022 – 31.08.2022: Rückwirkende Förderung (135 Mio. Euro)
- Förderzeitraum 01.09.2022 – 10.12.2022: Laufende monatliche Förderung für verbleibendes Fahrplanjahr 2021/2022 (rd. 175 Mio. Euro Förderung, Förderquote 52,45%)
- Förderzeitraum 11.12.2022 – 31.12.2022: Verbleibendes Kalenderjahr bis Förderende (rd. 22 Mio. Euro Förderung, beantragte Förderquote 30,82%)
Beauftragung
Damit die DB Netz AG die Förderung für die SPFV-EVU beantragen, berechnen und bei der Bundeskasse für Sie abrufen darf, muss sie hierzu von den SPFV-EVU beauftragt werden.
Für SPFV-Zugangsberechtigte, die Stand Mai 2022 bereits eine Beauftragung vorgenommen haben, verlängert sich diese automatisch bis zum 31.12.2022, es sei denn Sie legen bis zum 15.09.2022 Widerspruch ein.
Für SPFV-Zugangsberechtigte, die Stand Mai 2022 noch keine Beauftragung vorgenommen haben, gelten folgende Fristen:
- Förderzeitraum 01.06.2022 – 31.08.2022: Die Beauftragung muss bis zum 15.09.2022 eingereicht werden.
- Förderzeitraum 01.09.2022 – 31.12.2022: Die Beauftragung muss bis zum 15. Kalendertag des erstmals zu fördernden Monats eingereicht werden.
Die Beauftragung kann über ein Online-Formular eingereicht werden. Das Formular finden Sie im Formularcenter www.dbnetze.com/formula. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Beauftragung finden Sie rechts im Download-Bereich.
Für EVUs, die eine Beauftragung eingereicht haben, ermittelt die DB Netz AG zunächst auf Grundlage der förderfähigen SPFV-Verkehre im Zeitraum 01.06.2022 bis 31.08.2022 den rückwirkenden Förderbetrag und reicht ihn im Rahmen der Trassenentgeltrechnung für den Monat September im Oktober aus. Mit dieser Trassenentgeltrechnung startet auch die monatliche Förderung für die laufende Netzfahrplanperiode 2021/2022. Die laufende Förderung der Verkehre ab dem 01.09.2022 wird jeweils monatlich ermittelt und im Rahmen der jeweiligen Trassenabrechnung ausgewiesen. Vom EVU ist dann jeweils nur noch der in der Rechnung ausgewiesene Zahlbetrag zu zahlen. Übersteigt im Zusammenhang mit der einmaligen Ausreichung der rückwirkenden Förderung der Förderanspruch den Zahlbetrag, erhält das EVU von der DB Netz AG eine Gutschrift. Regelungen zu Vorauszahlungen bleiben unberührt, zudem bezieht sich die Förderung nur auf die Netto-Rechnungsbeträge.
Tatsächlich gefahrene Betriebsleistung
Bitte beachten Sie, dass der Bund nur tatsächlich gefahrene Betriebsleistungen fördert. Nicht gefahrene, nicht stornierte Trassen müssen der DB Netz AG daher im Rahmen der Trassenpreisförderung unverzüglich, am besten vor Einführung der beabsichtigten Förderung gemeldet werden. Sie können dafür die csv-Formatvorlage, die Sie rechts im Downloadbereich finden, nutzen und an Abrechnung.DBNetz@deutschebahn.com oder den Ansprechpartner:innen im Vertrieb senden.
Um die korrekte Durchführung der Fördermaßnahme zu unterstützen und den Aufwand bei allen Beteiligten reduzieren, erweitert die DB Netz AG als Schnittstelle zwischen Fördergeber und Fördernehmer ihre Sollfahrplan-Abrechnung im Rahmen der Fördermaßnahme um einen Abgleich mit Ist-Daten, um für Sie eindeutig als nicht gefahren identifizierbare Trassen von vorneherein von der Förderung auszunehmen. Systemseitige Restriktionen können aber dazu führen, dass nicht alle nicht-gefahrenen Züge automatisiert erkannt werden. Der Abgleich entbindet die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen der Förderung daher grundsätzlich nicht von ihrer Meldepflicht für nicht-gefahrene und nicht-stornierte Züge.
Für den Fall, dass über den Abgleich ein Zug als nicht gefahrenen identifiziert wurde, der nachweislich gefahren ist, steht Ihnen rechts im Downloadbereich eine Vorlage zur Meldung initial nicht berücksichtigter Züge zur Verfügung, die Sie an Abrechnung.DBNetz@deutschebahn.com oder den Ansprechpartner:innen im Vertrieb senden können. Die Förderung würde dann mit dem nächsten Abrechnungslauf nachgeholt.
Weitere Informationen
Am 11.08.2021 hat die DB Netz AG zusammen mit dem BMDV und dem EBA die beabsichtigte Förderung im SPFV in einem online Infoworkshop vorgestellt. Die gezeigte Präsentationsunterlage finden Sie rechts im Downloadbereich.
Für Fragen rund um die Förderung stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer:innen gerne zur Verfügung.