TPS 2024 – Änderungen im Nachtzugsegment und Pflichten der EVU

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Artikel: TPS 2024 – Änderungen im Nachtzugsegment und Pflichten der EVU

Mit der Weiterentwicklung des Trassenpreissystems (TPS) zum Fahrplanjahr 2024 führt die DB InfraGO AG eine Ausweitung des Segments Nacht ein. Die bis dato gültige Regelung, dass Züge des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr dem Nachtsegment zugeordnet werden, hat weiterhin Bestand.

Darüber hinaus werden Verkehre vollständig dem Nachtsegment zugeordnet, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:  

  • Die Zugfahrt muss die Nachtperiode vollständig durchfahren (eine durchgängige Trassen von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr muss vorliegen)
  • Mindestens ein Schlaf- oder Liegewagen (gemäß UIC-Merkblatt 418.3) muss im Zugverbund mitgeführt werden. 

Damit Verkehre entsprechend zugeordnet werden können, ist bei der Trassenanmeldung anzugeben, dass es sich um einen durchgängigen Nachtzug handelt. Dies erfolgt über das TPN-Feld: VerkehrsArtKunde_Zusatz unter Auswahl der Kategorie „Nachtsegment“. 

Des Weiteren muss vor der Durchführung des ersten Verkehrstages ein Nachweis über das Mitführen von mindestens einem Schlaf- oder Liegewagen erbracht werden. Hierzu ist die auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehende Excel-Datei zu befüllen und an die Email-Adresse nachtzug.wagenliste@deutschebahn.com zu senden.  

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.