Marktsegmente Schienengüterverkehr

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Artikel: Marktsegmente Schienengüterverkehr

Im Schienengüterverkehr gewährleisten sechs Segmente eine marktorientierte Entgeltbildung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einige Segmente um planerische und betriebliche Charakteristika zu ergänzen.

Schienengüterverkehr (SGV)

Zum SGV gehören alle Verkehre, die ausschließlich der nationalen und/ oder grenzüberschreitenden Güterbeförderung dienen. Des Weiteren werden dem SGV Güterlokfahrten, Messfahrten und Baumaschinenfahrten zugerechnet sowie Militärzüge mit Personenbeförderung und Züge des begleitenden kombinierten Verkehrs (Rollende Landstraße).

Sehr schwer

Das Marktsegment „Sehr schwer“ umfasst alle Trassennutzungen des SGV, bei denen das Wagenzuggewicht 3000 Tonnen überschreitet.

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Gefahrgutganzzug

Das Marktsegment „Gefahrgutganzzug“ umfasst alle Trassennutzungen des SGV, bei denen der jeweilige Zug ausschließlich gefährliche Güter transportiert und bei denen der jeweilige Zug auf einer Trasse weiter als 75 km fährt oder eine Wagenzuglänge von über 370 Meter aufweist oder das Wagenzuggewicht 3000 Tonnen nicht überschreitet.

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Güternahverkehr

Das Marktsegment Güternahverkehr umfasst alle Trassennutzungen, bei denen der jeweilige Zug auf einer Trasse nicht weiter als 75 km fährt, eine Wagenzuglänge von maximal 370 Metern aufweist und das Wagenzuggewicht 3000 Tonnen nicht überschreitet. Das Marktsegment umfasst auch den ausschließlichen Transport von gefährlichen Gütern, wenn die vorgenannten Kriterien erfüllt sind.

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Lokfahrt

Das Marktsegment „Lokfahrt“ umfasst Trassennutzungen des SGV mit Lokomotiven sowie Baumaschinen einschließlich deren betrieblich nicht kuppelbarer integraler Bestandteile (z. B. Gleisstopfmaschinen). Es dürfen keine kuppelbaren Wagen Bestandteil der Zugkonfiguration sein.

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Standard

Alle Trassennutzungen des SGV, die nicht den Marktsegmenten „Sehr schwer“, „Gefahrgutganzzug“, „Güternahverkehr“ oder „Lokfahrt“ zuzuordnen sind, werden dem Marktsegment „Standard“ zugeordnet.

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Planerische Charakteristika „Z-Flex“ und „R-Flex“

Zu den planerischen Charakteristika zählen die zeitliche Flexibilität „Z-Flex“ und die räumliche Flexibilität „R-Flex“, die allen SGV-Verkehren im Netzfahrplan außer dem Segment „Lokfahrt“ zur Verfügung stehen. Die Zugangsberechtigten ordnen sich im Rahmen ihrer Trassenanmeldung selbst diesen Segmenten zu.

„Z-Flex“

In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „Z-Flex“ wird der DB InfraGO AG eine zeitliche Flexibilität hinsichtlich der Fahrplankonstruktion von +/- 120 Minuten in Bezug auf den Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt und jeden bestellten Haltezeitpunkt gewährt, d.h. insgesamt einen Konstruktionsspielraum von 240 Minuten. Dafür erhält der Zugangsberechtigte eine Reduktion des Trassenentgelts.

„R-Flex“

In den Marktsegmenten mit dem Zusatz „R-Flex“ wird der DB InfraGO AG zusätzlich zur zeitlichen Flexibilität analog des Segments „Z-Flex“ eine räumliche Flexibilität in der Fahrplankonstruktion hinsichtlich sämtlicher möglicher Laufwege bei Beibehaltung des Start- und Zielpunktes eingeräumt. Räumlich bindend für die Trassenkonstruktion sind ausschließlich Start- und Zielpunkt.
Enthält die Trassenanmeldung Verkehrshalte für die Trassenkonstruktion, liegt keine räumliche Flexibilität vor. Ausnahmen gelten bei folgenden Voraussetzungen:
* die Trasse überschreitet eine Fahrzeit von vier Stunden;
* für jeden vollen vier-Stunden-Fahrzeitraum wird maximal ein Verkehrshalt – ohne Angabe einer konkreten Zeit – angemeldet und als Haltegrund wird ausschließlich Personalwechsel oder Lokführer-Erholungshalt angegeben.
Für die Gewährung der räumlichen Flexibilität erhält der Zugangsberechtigte eine Reduktion des Trassenentgelts.

Eine Trasse kann immer nur entweder dem Subsegment Z-Flex oder R-Flex zugeordnet werden. Eine Kombination ist nicht möglich.
 

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Betriebliche Charakteristika „Schnell“ und „Express“

Den Marktsegmenten „Gefahrgutganzzug“, „Güternahverkehr“, „Gefahrgutgüternahverkehr“ und „Standard“ steht im Netzfahrplan und im Gelegenheitsverkehr die Möglichkeit offen die Zusätze "Schnell" und "Express" zu wählen und damit eine besondere betriebliche Behandlung im Störungsfall zu erhalten.

Zusatz „Express“

Zügen in den Marktsegmenten mit dem Zusatz "Express" wird grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor allen Zügen gewährt mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“ sowie anderen Zügen des SGV mit dem Zusatz „Express“.

Zusatz „Schnell“

Zügen in den Marktsegmenten mit dem Zusatz "Schnell" wird grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor allen Zügen der Marktsegmente des SGV gewährt mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen mit dem Zusatz „Express“ bzw. „Schnell“.

Ende des Expander-Inhaltes

Detaillierte Informationen zu den Marktsegmenten im Schienengüterverkehr finden Sie in Kapitel 5 der NBN.