Marktsegmente SPFV

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Artikel: Marktsegmente SPFV

Im Schienenpersonenfernverkehr gewährleisten sechs Marktsegmente eine marktorientierte Entgeltbildung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einige Segmente um die betriebliche Charakteristik "Express" zu ergänzen.

Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)

Zum SPFV gehören alle Zugtrassen, die der Personenbeförderung dienen und die kein Schienenpersonennahverkehr sind. Zusätzlich werden dem SPFV alle Trassen des Marktsegmentes „Charter-/Nostalgieverkehre“ zugeordnet.

Metro Tag

Das Marktsegment „Metro Tag“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV, die zwischen mindestens zwei Metropolbahnhöfen und/oder aufkommensstarken Grenzstellen sowie von Montag bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie von Samstag bis Sonntag und an bundeseinheitlichen Feiertagen von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr verkehren.

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Basic

Das Marktsegment „Basic“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV, die entweder nicht zwischen zwei Metropolbahnhöfen und/oder aufkommensstarken Grenzstellen sowie von Montag bis Sonntag inklusive bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr verkehren,
oder
die als Züge des SPFV von Montag bis Sonntag inklusive bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen sowie bundeseinheitlicher Feiertage im Zeitraum von 6:00 Uhr bis 9:00 Uhr verkehren.

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Nacht

TPS 2023:

Das Marktsegment „Nacht“ umfasst – mit Ausnahme von Charter- und Nostalgieverkehren (s.u.) – alle Lastfahrten des SPFV, die im Zeitraum von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr verkehren.
Ebenfalls zum Segment „Nacht“ gehören Verkehre, die den Zeitraum von 23 Uhr bis 6 Uhr einschließlich etwaiger außerdeutscher Zuglaufanteile ohne kommerziellen Halt vollständig durchfahren, erweitert um den ersten kommerziellen Halt vor Beginn und nach Ende der Nachtperiode. 
Ein solcher Verkehr ist auch dann dem Nachtsegment zuzuordnen (Vorrangkriterium), wenn gleichzeitig die Definition anderer zeitabhängiger Marktsegmente erfüllt ist.

TPS 2024:

Das Marktsegment Nacht umfasst - mit Ausnahme von Charter- und Nostalgieverkehren - alle Schienenpersonenfernverkehre, die entweder
-    im Zeitraum von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr verkehren (Zeitkriterium), 
-    oder im Zeitraum von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr einschließlich etwaiger außerdeutscher Zuglaufanteile vollständig durchfahren und mindestens einen Liege- oder Schlafwagen mitführen. 
Diese Verkehre werden auch vor 23:00 Uhr und nach 06:00 Uhr dem Segment Nacht zugeordnet.


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Charter-/Nostalgie

„Charterverkehre“ umfassen alle Lastfahrten des SPFV im Gelegenheitsverkehr, die zu einem bestimmten, für alle Teilnehmer:innen gleichen und gemeinsam verfolgten Zweck angeboten werden. Zwischenhalte dienen nur entweder dem Einstieg oder dem Ausstieg von Reisenden oder erfolgen aufgrund von Lokführererholungshalt oder Personalwechsel. Es handelt sich nicht um einen Charterverkehr, wenn die Relation mehr als 30 Mal in der Netzfahrplanperiode durch den Zugangsberechtigten bedient wird.
„Nostalgieverkehre“ sind Trassennutzungen des SPFV im Gelegenheitsverkehr mit historischen Fahrzeugen z. B. Dampflokomotiven.

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Punkt-zu-Punkt-Verkehr

Das Marktsegment „Punkt-zu-Punkt-Verkehr“ umfasst alle Lastfahrten des SPFV im Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr, die zwischen 6.00 Uhr und 23:00 Uhr unter folgenden Bedingungen verkehren:
* Keine bestellten Anschlüsse
* Gewährung einer zeitlichen Flexibilität des Fahrplankonstruktionsspielraums von +/- 30 Minuten in Bezug auf den Abfahrts- und Ankunftszeitpunkt, d. h. insgesamt ein Konstruktionsspielraum von 60 Minuten
* Soweit der Verkehr zwischen zwei Metropolbahnhöfen verkehrt, darf er in den jeweiligen Abschnitten, in denen zwei benachbarte Metropolbahnhöfe verbunden werden, nur mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß Sollfahrplan von weniger als 130 km/h fahren. Jeweilige Abschnitte zwischen zwei benachbarten Metropolbahnhöfen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit gemäß Sollfahrplan von mindestens 130 km/h sind den anderen Marktsegmenten des SPFV zuzuordnen.

Soweit keine Metropolbahnhöfe mit-einander verbunden werden, ist keine Durchschnittsgeschwindigkeit für das Marktsegment Punkt-zu-Punkt vorgegeben.

* Es dürfen höchstens 4 Fahrten pro Verkehrstag und Richtung in jedem bestellten Halteabschnitt durchgeführt werden

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Lok- /Leerfahrt

Das Marktsegment „Lok-/Leerfahrt“ umfasst alle Trassennutzungen des SPFV, die nicht für die Nutzung durch Fahrgäste freigegeben werden (keine Lastfahrt).

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Betriebliche Charakteristik "Express"

Den Marktsegmenten „Metro Tag“, „Basic“, „Nacht“ und „Lok-/Leerfahrt“ steht im Netzfahrplan und Gelegenheitsverkehr die Möglichkeit offen den Zusatz "Express" zu wählen und damit eine besondere betriebliche Behandlung im Störungsfall zu erhalten. Zügen in den Marktsegmenten mit diesem Zusatz wird grundsätzlich Vorrang in der betrieblichen Durchführung vor allen Zügen gewährt mit Ausnahme von dringlichen Hilfszügen und anderen Zügen des SPFV mit dem Zusatz „Express“.

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Detaillierte Informationen zu den Marktsegmenten im Schienenpersonenfernverkehr finden Sie in Kapitel 5 der NBN.