Marktsegmente SPNV

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Artikel: Marktsegmente SPNV

Im Schienenpersonennahverkehr werden die Trassenentgelte für zwei Marktsegmente je Bundesland berechnet.

Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Der SPNV dient überwiegend der Beförderung von Personen im Stadt-, Vorort oder Regionalverkehr. Verkehre, die zwei Metropolbahnhöfe mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens 130 km/h verbinden, dienen nicht dem Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr. Der Verkehr auf allen sonstigen Halteabschnitten dient im Zweifel dann dem Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr, wenn ein Zug mehrheitlich Reisende befördert, deren Reiseweite 50 km oder deren Reisezeit eine Stunde nicht überschreitet. Darüber hinaus zählen auch sonstige Personenverkehrsdienste, die von zuständigen Behörden im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge bestellt werden, zum SPNV.

Segmentierung

Für den SPNV erfolgt die Segmentierung gemäß § 37 ERegG und Beschluss der Bundesnetzagentur nach Bundesländern. Jedes Bundesland hat ein eigenes Last- und Leerfahrtsegment.

Detaillierte Informationen zu den Marktsegmenten im Schienenpersonennahverkehr finden Sie in Kapitel 5 der NBN.