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Artikel:  Weitere Elemente

Mit weiteren Elementen werden die Trassenentgelte im TPS um Zu- oder Abschläge ergänzt.

Neuverkehrsnachlass

Zur Förderung der Entwicklung neuer Eisenbahnverkehre gewährt die DB InfraGO AG zeitlich begrenzte Nachlässe in Form eines prozentualen Abschlags in Höhe von 20 Prozent auf das Trassenentgelt. Der Nachlass wird für die Dauer von 12 Monaten und ab einer Mindestanzahl von 10 Zugtrassen innerhalb von 12 Monaten ab Betriebsaufnahme gewährt.
Die Zugangsberechtigten haben schriftlich darzulegen, dass es sich um einen im intermodalen Wettbewerb für die Schiene neu gewonnenen oder vollständig neuen Verkehr handelt. Weitere Informationen zu den Bedingungen zur Erreichung des Neuverkehrsnachlasses finden Sie in den NBN unter Ziffer 5.2.6.1.

NEU ab TPS 2024: Nachlass zur Weiterentwicklung von Punkt-zu-Punkt-Verkehren

Zur Weiterentwicklung von Schienenpersonenfernverkehren, die derzeit im Marktsegment Punkt-zu-Punkt (PzP) verkehren, gewährt die DB InfraGO AG allen Zugangsberechtigten zeitlich begrenzte Nachlässe in Form eines prozentualen Abschlags auf das reguläre Trassenentgelt. 

Der Nachlass wird einmalig für die Dauer von 36 Monaten ab Betriebsaufnahme der zu fördernden Trasse für Verkehre mit mindestens 30 Verkehrstagen im Fahrplanjahr vor Beginn der Förderung (Basisjahr) im Marktsegment Punkt-zu-Punkt gewährt, die für das nachfolgende Fahrplanjahr in einem anderen Marktsegment des Schienenpersonenfernverkehrs angemeldet werden. 

Im ersten Jahr beträgt die Förderung 20 % des Trassenentgelts, im zweiten Jahr 15 % und im dritten Jahr 10 %. Der Nachlass bezieht sich auf das Trassenentgelt des für die zu fördernde Trasse gültigen Marktsegmentes.

Sie können den Nachlass für die entsprechende PzP-Trasse mithilfe eines neuen Tools bei der DB InfraGO AG beantragen. Anbei finden Sie den Link zum Tool: https://pzpnachlass.dbinfrago.com/

Anschließend erhalten Sie per E-Mail eine „PzP-Nummer“, die Sie bei der Trassenanmeldung der PzP-Trasse in TPN in dem Feld „Neuverkehrsnachlass“ angeben. Die DB InfraGO AG prüft Ihren Antrag und wird den Nachlass bei Genehmigung des Antrags bei der Trassenabrechnung berücksichtigen. 

Detaillierte Bedingungen zum Nachlass von Punkt-zu-Punkt-Verkehren finden Sie unter Ziffer 5.2.6.2.

Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten

Die Besetzung der Stellwerke ist mit dem Trassenentgelt abgegolten, wenn es sich um eine Bestellung im Rahmen des Netzfahrplans handelt oder das Stellwerk im Gelegenheitsverkehr bereits besetzt ist. Ein zusätzliches Entgelt wird erhoben, wenn die Besetzung von Stellwerken im Gelegenheitsverkehr zusätzlich erfolgt. Das Entgelt beträgt 30 Euro je angefangener 30 Minuten. Je angefangene Schicht werden mindestens drei Besetzungsstunden berechnet.

Detaillierte Informationen zu den weiteren Elementen im TPS finden Sie in Kapitel 5.2.6 der NBN.