Sonstige Neben- und Zusatzleistungen

Zum Inhalt springen

Artikel: Sonstige Neben- und Zusatzleistungen

Hier finden Sie alle sonstigen Neben- und Zusatzleistungen der DB InfraGO AG.

Abstellen auf Schienenwegen außerhalb zugewiesener Zugtrassen

Das Abstellen auf Schienenwegen für mehr als 60 Minuten außerhalb des mit einer Zugtrasse i. S. d. § 1 Abs. 20 ERegG zugewiesenen Zeitraums ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB InfraGO AG. Der Entgeltanspruch der DB InfraGO AG entsteht mit dem tatsächlichen Abstellen für mehr als 60 Minuten, es sei denn der Halt ist durch die DB InfraGO AG verschuldet. Das Abstellen ist nur möglich, sofern kein anderer Trassennutzungsanspruch entgegensteht.

Ende des Expander-Inhaltes
Betrieblicher Begleiter aT

Die Begleitung eines aT, zur Streckenbeobachtung und zum Vorbeileiten an Engstellen, durch einen Betrieblichen Begleiter aT der DB InfraGO AG gem. Ziffer 3.4.3.1 ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB InfraGO AG.

Durch die Mitfahrt eines Betrieblichen Begleiters aT stellt die DB InfraGO AG sicher, dass die Vorgaben gemäß Beförderungsanordnung eingehalten werden.

Ende des Expander-Inhaltes
Buchfahrpläne

Die DB InfraGO AG bietet ZB oder einbezogenen EVU gegen Entgelt gedruckte Buchfahrpläne an. Der Verkaufspreis ist abhängig von der Seitenzahl und Auflagenhöhe. Die Preise sind im Einzelfall bei der kundenbetreuenden Stelle der DB InfraGO AG abrufbar.

Ende des Expander-Inhaltes
Fahrstromversorgung

Die Versorgung des ZB oder einbezogenen EVU mit Fahrstrom ist keine Leistung der DB InfraGO AG. Die notwendigen Anlagen betreibt die DB Energie GmbH, die auch die mit den Anlagen verbundenen Leistungen für das ZB oder einbezogenen EVU erbringt.

Ende des Expander-Inhaltes
La-Hefte

Die DB InfraGO AG stellt ZB oder einbezogenen EVU La-Hefte in digitaler Form (PDF) als Download zur Verfügung. Es gelten die Regelungen der Richtlinie 406.1301A02 „La-Dokumente bestellen“. Zum Erhalt der digitalen La-Hefte, nutzen Sie bitte das DB NetzCockpit.

Ende des Expander-Inhaltes
Zusatzausstattungen an Schienenwegen

Zusatzausstattungen der DB InfraGO AG sind entgeltpflichtige Zusatzleistungen der DB InfraGO AG.

Folgende Zusatzausstattungen, sofern an Schienenwegen vorhanden, sind hiervon erfasst:

Druckluftständer

Druckluftständer sind in unterschiedlichen Ausführungen vorhanden.

  • Druckluftständer ohne Stromanschluss dienen als externe Druckluftversorgung dem schnellen Befüllen der Druckluftsysteme von Fahrzeugen ohne arbeitendes Triebfahrzeug.
  • Druckluftständer mit 230 V Stromanschluss versorgen zusätzlich die Funkfernsteuerung mobiler Bremsprobegeräte mit Elektrizität. Mit Hilfe mobiler Bremsprobegeräte lassen sich die Druckluftsysteme von Fahrzeugen mit Druckluft befüllen und Bremsproben durchführen. Die Schnittstelle definiert sich über die Anschlusskupplung (Kupplungskopf) des Druckluftständers sowie dessen Stromversorgungseinheit. Das mobile Bremsprobegerät ist Eigentum des ZB oder des einbezogenen EVU. Der ZB oder das einbezogene EVU stellt den Druckluftschlauch zum Anschluss des Wagenparks an das mobile Bremsprobegerät. Ein ggf. am Druckluftständer erforderliches Befestigungselement für das mobile Bremsprobegerät ist Bestandteil der DB InfraGO AG Anlage.

Die erforderlichen Druckluftschläuche zur Versorgung der Fahrzeuge stellt die DB InfraGO AG zur Verfügung. Ausgenommen hiervon sind Druckluftschläuche zum Anschluss mobiler Bremsprobegeräte, die nicht von der DB InfraGO AG zur Verfügung gestellt werden.

Einstiegshilfen

Einstiegshilfen dienen der Überwindung des Niveauunterschieds zwischen dem Fahrzeug und dem umgebenden Geländeniveau.

Elektranten 230 V oder 400 V

Elektranten mit einer Spannung von 230 V oder 400 V dienen der externen Stromversorgung für den Warmhaltebetrieb von Triebfahrzeugen und Triebwagen. Die Anlage besteht aus Versorgungskabel zwischen Verteiler und Elektrant sowie dem Elektranten (Gehäuse, ggf. Zähler, Steckvorrichtung, Sicherungen). Für die Vorhaltung und den sicheren Einsatz des Verbindungskabels zwischen Elektrant und Fahrzeug ist der ZB oder das einbezogene EVU verantwortlich. Der Energieverbrauch wird im Rahmen der Neben- und Verbrauchskosten direkt durch DB Energie GmbH abgerechnet (vgl. Ziffer 7.3.1.4.1.4 NBN).

Wasserfüllständer

Wasserfüllständer dienen der Versorgung von Fahrzeugen mit Trinkwasser. Deren Nutzung ist ausschließlich zum Befüllen der Wasservorratsbehälter der Fahrzeuge mit Trinkwasser vorgesehen. Die erforderlichen Wasserfüllschläuche zur Versorgung der Fahrzeuge stellt die DB InfraGO AG zur Verfügung. Die Wasserversorgung erfolgt durch die DB InfraGO AG. Der Wasserverbrauch wird im Rahmen der Neben- und Verbrauchskosten abgerechnet (vgl. Ziffer 7.3.1.4.1.4NBN).

Triebfahrzeugabstellung auf speziellen Triebfahrzeug-Abstellgleisen

Triebfahrzeugabstellung auf speziellen Triebfahrzeug-Abstellgleisen dient der regelmäßigen und ununterbrochenen Abstellung von Triebfahrzeugen (Tfz) in Betriebspausen, die länger als drei Stunden dauern. Tfz-Abstellgleise werden mit (z.B. Absorptionsmatten, Wannensystem) bzw. ohne Zusatzausstattung auf Basis der Umweltschutzrichtlinien angeboten. Durch eine Risikoabschätzung ermittelt die DB InfraGO AG, ob eine Zusatzausstattung erforderlich ist.

Die Nutzung dieser Ausstattungen ist gestattet, sofern dem kein anderer Trassennutzungsanspruch entgegensteht.

Ende des Expander-Inhaltes