Nationale Technische Regeln

Zum Inhalt springen

Artikel: Nationale Technische Regeln

Nationale Technische Regeln (NTR) werden immer dann benötigt, wenn in der ETCS-Spezifikation zu einer konkreten betrieblichen Situation keine technische Funktion zur Beherrschung derselben enthalten ist.

Zugangsberechtigte (ZB), die ein Fahrzeug mit einer ETCS-Ausrüstung einsetzen wollen bzw. einsetzen, haben sich unter Berücksichtigung des Einsatzbereiches über den Inhalt der NTR-Liste zu informieren, diese Inhalte auf Relevanz zu prüfen und bedarfsbezogen umzusetzen.

NTR-Liste vom 18.07.2022 zum Download: 

NTR-Liste vom 13.09.2023 zum Download:

Hinweis 1:

Mit Beschluss des LK Fahrzeuge vom 15.02.2023 darf die Version 7.2 der Bekanntgabe 09 - AK ZZS (inkl. der NTR Liste Stand 18.07.2022) bereits vor der abschließenden Notifizierung durch die ERA bei der Fahrzeugzulassung für Deutschland vollumfänglich angewendet werden.

Hinweis 2:

Aufgrund der "Opinion" der ERA zur Notifizierung der NTR-Liste vom 18.07.2022 und der Einführung der neuen TSI ZZS (2023/1695) musste die NTR-Liste überarbeitet werden.

Mit Beschluss des LK Fahrzeuge vom 13.09.2023 darf die neue NTR-Liste (Ausgabestand 13.09.2023) bereits vor der abschließenden Notifizierung durch die ERA bei der Fahrzeuggenehmigung für Deutschland veröffentlicht werden, um sie als Planungsgrundlage für künftige Projekte heranzuziehen.

Folgende Änderungen haben sich dabei ergeben:

  • Löschung der NTR 3, da diese Anforderung bereits in der Bekanntgabe 09 enthalten ist
  • Zusammenlegung der NTR 17 und NTR 19 mit Änderung des Anforderungstextes der NTR 19 und geografische Beschränkung auf die Schweizer Grenzbetriebsstrecken auf Wunsch der ERA, da die bisherige NTR 19 (Ausgabestand 18.07.2022) während des Notifizierungsverfahrens durch die ERA abgelehnt wurde. Bis zur abschließenden Bestätigung dieser NTR durch die EC und ERA ist der Status dieser NTR auf "A" für abgestimmt im nationalen Sektor gesetzt. 
  • Anpassung der Liste an die neue TSI ZZS (2023/1695), deshalb wurden die Spalten der ETCS-Baselines durch ETCS-Systemversionen ersetzt. 
  • Zur besseren Information wurden in die NTR-Liste nun die jeweilige Blueprints je NTR eingebettet. 

Hinweis 3:

Die NTR für ETCS fordern für Strecken mit Baseline 2 die Bremskurvenfunktionalitäten gemäß CR595. Für Fahrzeuge, deren EVC nicht den CR595 implementiert haben, steht eine Alternativlösung zur Verfügung. Damit können – erfolgreiches Bestehen des alternativen Nachweises vorausgesetzt – mit Baseline 2 ausgerüsteten Strecken trotz fehlendem CR595 befahren werden.

CR595 und Alternativlösung 2.0 (relevant für NTR 7)

Die NTR für ETCS fordern für Strecken mit Baseline 2 die Bremskurvenfunktionalitäten gemäß CR595. Für Fahrzeuge, deren EVC nicht den CR595 implementiert haben, steht eine Alternativlösung zur Verfügung. Damit können – erfolgreiches Bestehen des alternativen Nachweises vorausgesetzt – mit Baseline 2 ausgerüsteten Strecken trotz fehlendem CR595 befahren werden.

CR595 und Alternativlösung zum Download: 

Ende des Expander-Inhaltes