Neufassung der „Bedingungen für Wartungseinrichtungen der DB Netz AG (BfW)"

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Artikel: Neufassung der „Bedingungen für Wartungseinrichtungen der DB Netz AG (BfW)"

Hier werden die nach Rechtsauffassung der Regulierungsbehörde gefassten und ab 13.04.2007 gültigen BfW veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Bescheid vom 06.12.2006 (AZ: 7S19-06-062) der beabsichtigten Neufassung  der BfW der DB Netz AG widersprochen und der DB Netz AG aufgegeben, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Regulierungsbehörde Nutzungsbedingungen für Wartungseinrichtungen bis spätestens zum 31.01.2007 zu veröffentlichen. Im Zuge der Umsetzung des Bescheides wurden die BfW entsprechend neu gefasst.

Inzwischen hat die BNetzA der DB Netz zu dieser Neufassung Änderungen aufgegeben, die eingearbeitet wurden. Die solchermaßen geänderten BfW treten mit Wirkung zum 13.04.2007 in Kraft und ersetzen die zuvor an gleicher Stelle veröffentlichte Neufassung.

Der vorgenannte Bescheid ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung nicht bestandskräftig und kann von der Behörde oder den zuständigen Verwaltungsgerichten ganz oder teilweise aufgehoben oder abgeändert werden.