Grundsätze Lichtraum

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Artikel: Grundsätze Lichtraum

Lichträume, die Bedeutung von Begrenzungslinien und Streckenquerschnitten.

Der freizügige Einsatz der Fahrzeuge und die Sicherheit des am Gleis beschäftigten Personals erfordern, dass einheitliche lichte Räume und Querschnitte freigehalten werden. Diese sind bei der Anordnung fester Gegenstände und benachbarter Gleise zu beachten. 

Lichtraumprofile sind standardisierte Querschnitte der Infrastruktur. Sie gewährleisten den Raum, welcher für die uneingeschränkte Durchfahrt von Fahrzeugen und Ladungen mit bestimmten Eigenschaften und Abmessungen freizuhalten ist. Dazu zählen: 

  • Der Regellichtraum (Standard im Bestandsnetz) nach § 9 EBO mit multinationaler Begrenzungslinie G 2. Diese ergibt sich aus der spezifischen Bezugslinie G 2 sowie den zugehörigen Rechenregeln für die kinematische Berechnung und entspricht der kinematischen Grenzlinie G 2. Eine Darstellung inkl. großer und kleiner Grenzlinie ist in Anlage 1 zu § 9, Bild 1, EBO zu finden.
  • Das Lichtraumprofil GC (Ril 800.0130: Streckenquerschnitte auf Erdkörpern) ist bei Neubauten und umfassenden Umbauten herzustellen.
  • Das S-Bahn-Lichtraumprofil (Ril 800.0130) gilt bei der Herstellung auf Strecken mit reinem S-Bahn-Betrieb.

Die Begrenzungslinien (nach EN 15273-3) werden unterschieden nach:

  • Nationale  Begrenzungslinien DE 1 (ICE) und DE 2 (Dosto)
  • Multinationale Begrenzungslinie G 2
  • Interoperable Begrenzungslinien G 1, DE 3, GA, GB und GC nach TSI Infrastruktur

Kinematische Grenzlinien, welche den von ortsfesten Anlagen freizuhaltenden Raum berücksichtigen, werden auch als Mindestlichtraum oder bautechnische Grenzlinie bezeichnet.

Grenzlinien sind je nach Höhe über Schienenoberkante und in Relation zu den an einer bestimmten Stelle vorhandenen Gleisparametern (Radius, Überhöhung, Überhöhungsfehlbetrag, Spurweite, etc.) anders dimensioniert. Entsprechend ist die Nachweisführung des Freihaltens von Grenzlinien sehr komplex und ihre jeweilige Ausprägung so vielfältig wie das Zusammenwirken der vorgenannten Parameter.

Grenzlinienuntersuchungen (meist für die DB-Standardprofile: G 2 und GC) beschränken sich nicht nur auf eine Kontrolle des Abstandes fester Gegenstände vom Gleis. Vor allem im Bestandsnetz, im Bereich schwieriger topographischer oder beengter Verhältnisse, sind Nachweise bezüglich Wahrung des Mindestgleisabstandes (kinematische Engstellen) zu erbringen.

Grafik Bezugsliniendarstellung