Prüfprocedere

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Artikel: Prüfprocedere

Prüfprocedere übergroßer Fahrzeuge am Beispiel von Doppelstockwagen (Dosto).

In § 22 der EBO ist festgelegt, dass nur solche Fahrzeuge uneingeschränkt eingesetzt werden können, welche Abmessungen konform der kinematischen Bezugslinie G2 aufweisen. Fahrzeuge welche diese Bedingung nicht erfüllen sind übergroß und werden laufwegbezogen geprüft.

Auf den Strecken der DB InfraGO AG wird im Regelfall (mindestens) die jeweilige kinematische Grenzlinie G2 für eine restriktionsfreie Durchfahrt freigehalten (vgl. Bild 1, Anlage 1 zu § 9 EBO, Regellichtraum). Übergroße Fahrzeuge wie z. B. Dosto genügen dieser Anforderung nicht. Heute im Einsatz befindliche Dosto überschreiten im oberen Höhenbereich die eingeschränkte kinematische Bezugslinie G2 um bis zu 118 mm. Da jede Überschreitung der Bezugslinie ein Gefährdungspotenzial in sich birgt, muss das Freisein des kinematischen Mindestlichtraums (Grenzlinie) auf dem vorgesehenen Laufweg zuvor lückenlos geprüft und die Kompatibilität mit den festen Anlagen der Infrastruktur durch das EIU bestätigt werden. Für eine Streckenfreigabe werden die notwendigen Lichtraumuntersuchungen mit dem diesen Baureihen entsprechenden Profil durchgeführt (Fahrzeugprofil oder Bezugslinie nach EN 15273-3).

Hierzu ist ein Antrag auf Befahrbarkeitsprüfung übergroßer Fahrzeuge nach Technischen Netzzugangsbedingungen (TNB, Regelwerke) an die unter Ziffer 1.8 SNB genannten Anprechpartner:innen zu stellen. Mit der Beantragung der Befahrbarkeitsprüfung ist u. a. eine Einschränkungsberechnung für das zum Einsatz kommende Fahrzeug vorzulegen. Aus dieser können die kritischen Punkte der Fahrzeugkontur bestimmt und Prüfprofile abgeleitet werden. Für Dosto ist dies nur dann erforderlich, wenn das Fahrzeug in seinen Abmessungen die eingeschränkte kinematische Bezugslinie DE2 überschreitet. Ebenso muss der für den Einsatz vorgesehene Laufweg aus dem Antrag klar erkennbar sein. Dazu sind neben der Streckennummer (vgl. z. B. Infrastrukturregister (ISR)) auch die Kilometrierung von/bis inkl. Start- und Ziel-Betriebsstelle je Streckennummer anzugeben.

Der Raumbedarf übergroßer Fahrzeuge wird aus dem Zusammenspiel von Prüfprofil sowie Fahrzeug- und Gleisparametern, auf den im Antrag benannten Strecken (-abschnitten), bestimmt und im Rahmen einer Simulation mit den Abstandsmaßen der Infrastrukturanlagen verglichen.

Wird bei dieser Untersuchung festgestellt, dass Grenzlinienkonflikte mit den festen Anlagen der Infrastruktur bestehen, kann auf dem betreffenden Streckenabschnitt kein Verkehr stattfinden. Ist dagegen kein Konfliktpotenzial vorhanden, wird die Lichtraumkonformität bescheinigt und der Verkehr ist möglich. Es besteht ggf. die Möglichkeit des Verkehrs mit Auflagen (z. B.: im Bahnhof xx nicht durch das durchgehende Streckengleis 1, sondern Fahrt durch Gleis 2, etc.).

Die DB InfraGO AG veröffentlicht ein Verzeichnis freigegebener Strecken in den Grundsätzen des ISR.

Die Erstellung einer Befahrbarkeitsprüfung übergroßer Fahrzeuge ist eine entgeltpflichtige Zusatzleistung der DB InfraGO AG. Die für den Prüfauftrag anfallenden Leistungsstunden werden zuzüglich eines Basispreises berechnet. Für weitere Informationen und Einzelheiten wird auf die NBN und die TNB verwiesen.