Nationale Zugbeeinflussungssysteme LZB, PZB, GNT

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Artikel: Nationale Zugbeeinflussungssysteme LZB, PZB, GNT

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.

Für eine Fahrzeugeinrichtung eines nationalen Zugbeeinflussungssystems ist gemäß Bekanntgabe 09 - AK ZZS - Regelwerk zur sicheren Integration von ZZS-Komponenten in das Teilsystem Fahrzeuge Abschnitt 3.2.4.5. die Betriebstauglichkeit mittels der im zutreffenden Vordruck vorgegebenen Netzzugangstests nachzuweisen und hierzu in Form des zutreffenden Vordrucks zu protokollieren.

Bei Fahrzeugen, die mit einer ETCS- und einer PZB/LZB-Fahrzeugeinrichtung sowie ggf. einer oder mehreren ausländischen Fahrzeugeinrichtung/en (Fremdsystem/e) ausgerüstet sind, ist zudem gemäß Bekanntgabe 09 - AK ZZS - Regelwerk zur sicheren Integration von ZZS-Komponenten in das Teilsystem Fahrzeuge Abschnitte 3.3. und 3.4. die Betriebstauglichkeit der Transitionsfunktionalität der ZZS-Fahrzeugeinrichtungen mittels der im diesbezüglichen Vordruck vorgegebenen Testfälle nachzuweisen und hierzu in Form des diesbezüglichen Vordrucks zu protokollieren.

Die Protokollvordrucke sind hier rechts im Downloadbereich zum Herunterladen bereitgestellt. Im Rahmen Ihres Antrags auf Durchführung eines Abstimmungsverfahrens zur Erprobung Ihres Fahrzeugs ist über ggf. bestehende Abweichungen von Ihnen zu berichten.

Die Durchführung der Tests durch einen Vertreter der systembetreuenden Stelle für nationale Zugbeeinflussungssysteme bei der DB InfraGO AG als Protokollführer kann bestellt werden. Ihre diesbezügliche Anfrage können Sie formlos an nebenstehende E-Mail-Anschrift richten.