Arbeiten im Gleisbereich

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Artikel: Arbeiten im Gleisbereich

Die DB InfraGO AG ist für ein Schienennetz von rund 33.000 Kilometern verantwortlich. Zur Modernisierung und Instandhaltung finden jeden Tag zahlreiche Arbeiten im Gleisbereich statt. Dabei hat die Sicherheit eine hohe Priorität.

Der Gleisbereich umfasst den von Schienenfahrzeugen eingenommenen Raum sowie den Raum neben, unter oder über den Gleisen mitsamt der Oberleitung. Wenn sich bei der Arbeit an der Infrastruktur Personen im Gleisbereich befinden oder unbeabsichtigt in diesen hineingeraten könnten, gelten zur Gewährleistung der Sicherheit besondere Regeln der Unfallversicherungsträger. Wesentliche Regelungen und Sicherungsmaßnahmen für Gleisarbeiten finden sich in der DGUV Vorschrift 78 „Arbeiten im Bereich von Gleisen“.

Vor der Durchführung von Arbeiten im Gleisbereich muss ein Unternehmer zunächst prüfen, ob die Möglichkeit besteht, dass Personen – auch unbeabsichtigt - in den Gleisbereich hineingeraten könnten. Ist dies der Fall, müssen die Arbeiten ebenfalls der „für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS)“ angezeigt werden. Die BzS der DB InfraGO AG legt die Sicherungsmaßnahmen für Gleisarbeiten fest, die dann von präqualifizierten Sicherungsunternehmen geplant und durchgeführt werden.

Die Arbeiten dürfen erst nach der Umsetzung der von der BzS festgelegten Sicherungsmaßnahmen beginnen.

Sicherungsmaßnahmen

Im Wesentlichen gibt es folgende Sicherungsmaßnahmen:

  • Sperrung des Arbeitsgleises = räumliche und zeitliche Trennung von Mensch und Gefahr
  • Feste Absperrung = räumliche Trennung von Mensch und Gefahr
  • Automatische Warnsysteme = Warnung der Beschäftigten
  • Sicherungsposten mit Handschalter für Warnsystem = Warnung der Beschäftigten
  • Benachrichtigung von Arbeitsstellen auf der freien Strecke = Warnung der Beschäftigten
  • Sicherungsposten / Absperrposten = Warnung der Beschäftigten

Nähere Informationen finden Sie in der DGUV Regel 101-024 sowie der DGUV Information 201-048 und der Rahmenrichtlinie (RRil) 132.0118.

Bahntechnische Freigaben

Technische Systeme müssen vor ihrem Einsatz bahntechnisch freigegeben sein. Im folgendem Menü finden Sie eine Übersicht über die bahntechnischen Freigaben und weitere Dokumente und Formulare aus dem Bereich des Arbeitsschutzes als Download.

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