Nachtragsplattform

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Artikel: Nachtragsplattform

Seit Januar 2018 sind Nachträge digital!

Die Nachtragsplattform (kurz: NTP) ist die Datenaustauschplattform, über die seit Januar 2018 die gesamte Kommunikation zum Thema Nachtragsmanagement zwischen Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen im Zuge der Projektrealisierung bei der DB InfraGO AG abgewickelt wird. Dabei unterstützt die Nachtragsplattform den fachlichen Prozess des Nachtragsmanagements.

Die Nachtragsplattform ist aus einem Kooperationsprojekt der DB AG mit Vertreter:innen der deutschen Bauindustrie entstanden. Die Nutzung der Plattform ist erforderlich für Bauverträge, die seit Januar 2018 geschlossen wurden und für Modulverträge ab 01.03.2022 (Modulvertrag 5).


Vorteile und Nutzen der Nachtragsplattform

Folgende Mehrwerte können mit der Nachtragsplattform realisiert werden:

  • Einheitliche Kommunikation in Dateiform (keine Mischung aus Papier, Post, Mail oder Fax)
  • Reduzierung des Zeitverlustes durch Postlauf und Medienbrüche
  • Reduzierung der Durchlaufzeit
  • Erhöhung der Datenqualität durch digitalen Datenfluss und Vollständigkeitsprüfung
  • Transparenz für Auftragnehmer:innen in den Sachverhalten durch Statusanzeige und jederzeit verfügbare Dokumentation
  • Gleicher Sachstand für Auftragnehmer:innen und Auftraggeber:innen
  • Verzicht auf Quittungsversand zur Dokumentation der Nachtragsbearbeitung
Welche Dokumente werden konkret über die Nachtragplattform ausgetauscht?

Für die wechselseitige Übermittlung der nachfolgenden Unterlagen zwischen Auftragnehmerseite und Auftraggeberseite wird zukünftig ausschließlich die Nachtragsplattform verwendet:

  • Mehrkosten-, Bedenken-, Behinderungsanzeige und Anzeige einer Vertragsabweichung
  • Schriftverkehr mit Bezug zu einer Anzeige
  • Nachtragsangebot mit allen Anlagen
  • Nachlieferungen zum Nachtrag
  • Schriftverkehr mit Bezug zu einem Nachtrag
  • Anordnungen
  • Verhandlungsprotokoll zum Nachtrag
  • SAP Abrufbestellung zum Nachtrag
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Ab wann müssen Auftragnehmer:innen die Nachtragsplattform nutzen?

Die verpflichtende Nutzung der Nachtragsplattform ist Vertragsbestandteil und wird im Bauvertrag/Modulvertrag geregelt. Alle Bauverträge, welche nach dem 01.01.2018 in ein Ausschreibungsverfahren gehen und Modulverträge ab 01.03.2022 enthalten diese Regelung.

Sollte die Regelung in Ihrem Vertrag nicht vorgenommen sein, besteht die Möglichkeit, die Nachtragsplattform freiwillig im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner:innen zu nutzen. Sollten Sie den Wunsch haben, die Nachtragsplattform auch für vor dem 01.01.2018 bestehende Bauverträge zu nutzen, kontaktieren Sie bitte Ihre:n vertraglich vereinbarte:n Ansprechpartner:in bei der DB AG.

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Wie kann man einen Zugriff auf die Nachtragsplattform beantragen?

Bereits heute erhält jede:r Auftragnehmer:in der Deutschen Bahn eine eigene eindeutige Kreditorennummer. Geschlossene Bauverträge/Modulverträge werden dieser Kreditorennummer zugeordnet und auf der Nachtragsplattform dargestellt.

Jede:r Auftragnehmer:in muss für die zugeordnete Kreditorennummer einen oder mehrere Administrator:innen benennen. Die Administratoren übernehmen die weitere Berechtigungsvergabe für die jeweilige Kreditorennummer. Das bedeutet, die Administratoren können beliebige Nutzer:innen für die eigene Kreditorennummer freischalten oder entfernen.

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Muss ich das Einmalpasswort bei jeder Anmeldung eingeben oder nur bei der ersten Registrierung?

Das Einmalpasswort wird bei jeder Anmeldung auf der Nachtragsplattform zwingend zur Authentifizierung benötigt. Nach Eingabe Ihres Benutzernamen sowie dem Passwort wird das Einmalpasswort an die in Ihrem Profil hinterlegte Telefonnummer versendet. Das Einmalpasswort ist ein zwingendes Sicherheitsmerkmal zur Anmeldung bei der Nachtragsplattform.

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Wie erfolgt die Registrierung von Nutzer:innen auf der Nachtragsplattform?

Wie im "Leitfaden Berechtigungsvergabe" erläutert, können Administratoren des Nutzerzugangs selbstständig neue Nutzer:innen in das Adressbuch der Nachtragsplattform aufnehmen. Wie Sie eine:n neue:n Nutzer:in im Adressbuch der Nachtragsplattform hinterlegen, ist im Videotutorial sowie im „Handbuch für Auftragnehmer“ im Kapitel 2 beschrieben. Die Administratoren des Nutzerzugangs sind für die korrekte Angabe der Daten sowie für die rechtmäßige Zulassung der benannten Anwender:innen verantwortlich.

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Ist eine Anmeldung ohne Mobiltelefon möglich? Gibt es eine E-Mail-Benachrichtigung?

Das Einmalpasswort wird bei jeder Anmeldung auf der Nachtragsplattform zwingend zur Authentifizierung benötigt. Es ist ein zwingendes Sicherheitsmerkmal, damit Sie in die Nachtragsplattform gelangen. 

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Was ist die Nachtragsplattform?

Funktionsweise der Nachtragsplattform


BITTE BEACHTEN SIE:

Die Beantragung eines Administrators oder einer Administratorin für einen Kreditor und die damit verbundene Berechtigung weiterer Nutzer:innen ist erst möglich, wenn der Kreditor oder die Kreditorin mindestens einen Bauvertrag/Modulvertrag geschlossen hat, welcher die Vereinbarung zur Nutzung der Nachtragsplattform enthält. Vorher sind die Kreditoren nicht auf der Nachtragsplattform angelegt und daher können keine Administratoren benannt werden.

Für die Beantragung eines Administratorkontos finden Sie im Downloadbereich rechts den Leitfaden Berechtigungsvergabe.

Bitte besuchen Sie diese Seite regelmäßig, wir werden diese sukzessive um detailliertere Informationen anreichern.

Hier gelangen Sie zur Nachtragsplattform

Ihre Fragen zur Nachtragsplattform beantwortet Ihnen gern unser Anwender Support. Die Kontaktdaten finden Sie im Kontaktbereich oben rechts.