Artikel: Abgabe von Eisenbahninfrastruktur
Die DB Netz AG bietet Eisenbahninfrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.
Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Aktuelle Ausschreibungen: |
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Ausschreibung der DB Netz AG vom 29.08.2023 bis zum 29.11.2023 Serviceeinrichtung unt. Bf Plauen (Sachsen) |