Abgabe von Infrastruktur

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Artikel: Abgabe von Infrastruktur

Die DB InfraGO AG bietet Infrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.

Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).

Zurzeit liegt eine Ausschreibung vor:

Geschäftsbereich Fahrweg: Ausschreibung der Serviceeinrichtung, Gleise 9 sowie 40 - 43 im Bahnhof Rottweil der DB InfraGO AG vom 12.04.2024 bis 12.07.2024