Liberalisierung

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Artikel: Liberalisierung

Der Zugang zur Schieneninfrastruktur der DB InfraGO AG steht Zugangsberechtigten aus EU-Mitgliedsstaaten auf Grundlage von § 1 Abs. 12 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) für die Erbringung von Güterverkehren und für internationale Personenverkehre offen.

Vor der ersten Trassenanmeldung ist der Abschluss eines Grundsatz-Infrastrukturvertrages mit der DB InfraGO AG notwendig. Ansprechpartner für ausländische EVU ist der One-Stop-Shop (OSS).

  • Zulassung / Lizenz

Eisenbahnverkehrsunternehmen, die im Besitz einer den EU-Vorgaben entsprechenden Lizenz ihres Heimatlandes sind, benötigen keine zusätzliche Zulassung in Deutschland. Sie sollten ihre Lizenz lediglich gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt nachweisen.

  • Sicherheitsbescheinigung   

Allerdings benötigen Eisenbahnverkehrsunternehmen neben einer den EU-Vorgaben entsprechenden Sicherheitsbescheinigung ihres Heimatlandes stets einer zusätzlichen deutschen Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7 a (4) AEG. Weitere Informationen hierzu erteilt das Eisenbahn-Bundesamt.

  • Haftpflichtversicherung

Außerdem ist ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß § 14 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Entsprechende Policen vermittelt die Deutsche Verkehrsassekuranz.

  • Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag

Zuständig für den Abschluss eines Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrages für ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der One-Stop-Shop (OSS).