Artikel: DB-Schienennetz für ausländische Nutzer geöffnet
Der Zugang zur Schieneninfrastruktur der DB Netz AG steht Zugangsberechtigten aus EU-Mitgliedsstaaten auf Grundlage von § 1 Abs. 12 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), für die Erbringung von Güterverkehren und für internationale Personenverkehre offen.
Vor der ersten Trassenanmeldung ist der Abschluss eines Grundsatz-Infrastrukturvertrages mit der DB Netz AG notwendig. Ansprechpartner für ausländische EVU ist der One-Stop-Shop (OSS).
- Zulassung / Lizenz
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die im Besitz einer den EU-Vorgaben entsprechenden Lizenz ihres Heimatlandes sind, benötigen keine zusätzliche Zulassung in Deutschland. Sie sollten ihre Lizenz lediglich gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt nachweisen.
- Sicherheitsbescheinigung
Allerdings benötigen Eisenbahnverkehrsunternehmen neben einer den EU-Vorgaben entsprechenden Sicherheitsbescheinigung ihres Heimatlandes stets einer zusätzlichen deutschen Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7 a (4) AEG. Weitere Informationen hierzu erteilt das Eisenbahn-Bundesamt.
- Haftpflichtversicherung
Außerdem ist ein Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß § 14 ff Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) erforderlich. Entsprechende Policen vermittelt die Deutsche Verkehrsassekuranz.
- Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrag
Zuständig für den Abschluss eines Grundsatz-Infrastrukturnutzungsvertrages für ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen ist der One-Stop-Shop (OSS).