Artikel: Flüsterbremse
Reduzierung der Lärmemission durch Incentivierung der Umrüstung auf leise Bremssohlen.
Im Interesse der Anwohner:innen und der Umwelt hat sich die Deutsche Bahn das Ziel gesetzt, den Schienenverkehrslärm deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Im Gegensatz zu stationären Lärmschutzmaßnahmen wie beispielsweise Lärmschutzwänden, wirkt die Reduzierung des Lärms mittels Flüsterbremsen unmittelbar an der Quelle auf dem gesamten Streckennetz. Der Einsatz von Flüster- bzw. Verbundstoffbremsen im Schienengüterverkehr ist deshalb die wichtigste Maßnahme zur Bekämpfung des Lärms auf der Schiene.

Die größte Lärmquelle bei Güterzügen entsteht durch das Rollgeräusch, welches vor allem durch das Aufrauen der Räder beim Bremsen mit Bremsklötzen aus Grauguss verursacht wird. Das Aufrauen der Räder wird durch den Einsatz von Verbundstoffbremsen verhindert. Bei Zügen, welche mit Flüsterbremsen ausgestattet sind, wird so das Rollgeräusch in der Vorbeifahrt um bis zu 10 dB (A) reduziert. Das entspricht einer Halbierung des Lärms im menschlichen Gehör.
Mit dem Lärmabhängigen Trassenpreissystem (LaTPS) hat die DB Netz AG gemeinsam mit dem Bund einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden und dauerhaften Reduzierung des Schienenverkehrslärms geleistet. Das LaTPS der DB Netz AG setzt dabei Anreize für den Einsatz von leisen Güterwagen und fördert im Besonderen den Einsatz umgerüsteter Bestandsgüterwagen mit einem Bonus in Höhe von 0,5 Cent je Achskilometer. Die Finanzierung des Bonus erfolgt durch den Sektor selbst. Dabei ist ein Malus zu zahlen, der beim Einsatz von Zügen mit herkömmlichen Bremssystemen als Aufschlag auf den Trassenpreis anfällt.

Nach insgesamt 8 Jahren Laufzeit ist das LaTPS plangemäß am 12. Dezember 2020 ausgelaufen. Als Nachfolgeregelung zum LaTPS wird seit dem 13. Dezember 2020 das Schienenlärmschutzgesetz umgesetzt.